Abgeschickt von sandro am 20. April 2002 um 13:13:00 Uhr:
Antwort auf: Re: e-Mail an die Lottogesellschaft von martin am 17. April 2002 um 16:51:46 Uhr:
Fein das sich so aufgeregt wird - habt ihr nicht einfach : "Nein es interessiert mich nicht!" gesagt ??? Nach dieser 1 Minute dürften die sich doch nicht mehr gemeldet haben oder ? Wenn doch - ein netter Hinweis auf §1004 BGB - das Unterlassen. Vorschriften aus : JurPC BGH Urteil vom 27.01. 2000 I ZR 241/97 Telefonwerbung