Siebenbürgen und die Siebenbürger Sachsen

Von Dr. Konrad Gündisch (Oldenburg)

English Version

Kurzbeschreibung

Siebenbürgen gehörte im Laufe seiner Geschichte unterschiedlichen Staaten an: in der Antike dem Daker-, dann dem Römischen Reich, im Mittelalter dem Königreich Ungarn, in der Neuzeit der Habsburger Monarchie und seit 1918 Rumänien.
Eines der hier ansässigen Völker sind die "Siebenbürger Sachsen", die vor ca. 850 Jahren ins Land gerufen, einen vom ungarischen König verbrieften Staat im ungarischen Staat schufen.
Lebten 1930 noch ca. 250.000 von ihnen in Rumänien, so sind es heute nur noch etwa 20.000, da die meisten während der kommunistischen Diktatur nach Deutschland aussiedelten.

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Taschenbuch - 304 Seiten (1998) Langen-Müller, München.; ISBN: 3784426859


Inhalt:


1. Das Umfeld: Land und Leute

1.1. Geographische Gegebenheiten

Im Karten- oder Satellitenbild des südöstlichen Europa hebt sich Siebenbürgen als eine deutlich umrissene geographische Einheit ab: Ein mit einer Festung vergleichbares, von den Ost- und Südkarpaten sowie den Siebenbürgischen Westgebirgen wallartig umschlossenes Bergland, das Siebenbürgische Becken, gegliedert von drei die Donau speisenden Flüssen (Mieresch, Alt, Somesch) und ihren Nebenflüssen.

Der Bogen der Karpaten stellt einerseits, über die Wald- und die Westkarpaten (mit Beskiden und Tatra) - die Verbindung zu den Alpen Mitteleuropas her, bildet aber auch - über die "Porta Orientalis" (Temesch-Cerna-Furche) - den Übergang zum Balkangebirge Südosteuropas. Zugleich wird das Gebiet durch die Ostkarpaten von den Schwarzmeerniederungen und den eurasiatischen Steppengebieten, durch die Südkarpaten vom Rumänischen Tiefland und durch die Siebenbürgischen Westgebirge vom Großen Ungarischen Tiefland abgegrenzt. Die Karpaten sind damit nicht nur Abgrenzungen von geographischen Landschaften, sie trennen - und verbinden zugleich - jene Regionen, die man ganz allgemein als Ostmittel-, Südost- und Osteuropa bezeichnet, und deren geschichtliche und kulturelle Entwicklung sehr unterschiedlich verlaufen ist.

Die Ostkarpaten, deren höchster Gipfel der Pietrosul Rodnei (2303 m) ist, lassen sich in drei parallel verlaufende Gebirgszüge unterteilen: einen westlichen, vulkanischen Ursprungs (mit dem Oa_-, Gutâi-, _ible_-, Kelemen-, Görgény-, Hargitta-Gebirge), einen kristallinen Hauptzug (Marmarosch-, Rodnaer, Borgoer Gebirge) und einen östlichen und südlichen (vom Csík-Gebirge bis zum Hohenstein und Schuler). Tiefe Einsattelungen und sich anschließende Flußtäler bilden Pässe (Tihu_a/Borgo, Oituz, Predeal/Prahova), die einen relativ leichten Übergang über die Gebirge ermöglichen und über welche wichtige Verkehrswege führen. Die Ostkarpaten sind zugleich eine Klimascheide zwischen der atlantischen, der kontinentalen und der baltischen Provinz.

Die Südkarpaten, mit dem Moldoveanul (2544 m) als höchstem Gipfel, bilden einen recht einheitlichen kristallinen Gebirgszug, der vom Törzburger, vom Roter-Turm- und vom Meri_or-Lainici-Paß in die Massive Butschetsch mit Königstein, Fogarascher mit Cozia, Paring mit Zibins- und Mühlbacher Gebirge und Godeanu mit Retezatgebirge gegliedert werden. Die Höhe und die vorhandenen Gletscherspuren (Kare, Moränen, Seen) der Fogarascher und des Retezat rechtfertigen deren Bezeichnung als "Transsylvanische Alpen".

Die Siebenbürgischen Westgebirge erstrecken sich vom Mieresch bis zum Somesch und trennen Siebenbürgen von der Ungarischen Tiefebene. Ihr zentraler Teil, in dem sich auch die höchste Erhebung, die Curcub_ta (1849 m), befindet, besteht aus kristallinem Schiefer und Granit. Von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist seit altersher ihr südöstlicher Teil vulkanischen Ursprungs, das Siebenbürgische Erzgebirge, mit den reichen Edel- und Buntemtallvorkommen im sogenannten Goldenen Viereck zwischen Offenburg, Kleinschlatten, S_c_râmb und Caraci. Die stark gegliederten, hügeligen und meist weniger als 1000 m hohen Westgebirge sind heute auch wegen ihrer schönen Karstformationen (Höhlen, Klammen) ein gern besuchtes Touristenziel.

Die Karpaten sind bewaldet. Ungeachtet der Himmelsrichtung, aus der man sich Siebenbürgen nähert, das Land ist von Wäldern umgeben, es ist jenseits der Wälder (lateinisch: trans silva) gelegen. Die Wälder der umgebenden Gebirge haben dem Land den lateinischen, ungarischen und rumänischen Namen gegeben: Transsylvania, Erdély, Ardeal. Namensschöpfer war wohl die königliche ungarische Kanzlei.

Den Übergang zwischen den Karpaten und dem Siebenbürgischen Hochland bildet ein Kranz von Randsenken, darunter die Oderhellener, die Fogarascher, die Zibins- und die Großpolder Senke. In einigen dieser Senken sowie im Somesch-Hochland lagern große Salzvorkommen, die vor allem bei Salzdorf, Salzmarkt, Thorenburg, Salzburg und Praid seit Jahrtausenden abgebaut werden. Da Salz in der Ungarischen Tiefebene und im östlichen Teil der Balkanhalbinsel fehlt, waren seine siebenbürgischen Fundstätten bereits in vorgeschichtlicher Zeit sehr begehrt.

Den zentralen Teil des Landes bildet das Siebenbürgische Hochland, mit Hügeln und Bergen zwischen 300 und 800 m Höhe.
 
 

"Im Osten des österreichischen Kaiserstaates erhebt sich aus der ungarischen Tiefebene ein freundliches Hochland, gering an Größe, doch reich an Schönheiten und Schätzen der Natur. Sein Flächenraum beträgt wenig mehr als 1100 Geviertmeilen. Im Anschluß an Ungarns nördlichen Bergwall umgeben es von allen Seiten mächtige Gebirgketten, die Karpaten. Weithin ins Land hinein, siehst Du die Felsenkuppen und Zinnen 7000 Fuß hoch und drüber, den größten Theil des Jahres mit blendendem Schnee bedeckt, in die blauen Lüfte ragen. Nur wenige Pässe öffnen sie, gegen Mittag in das Tiefland der untern Donau, gegen Morgen zu den weiten Slavenebenen Rußlands,also, daß der Herr selber das Land auf die Gränze abendländisch-europäischer Bildung hingestellt hat zu einer starken Wehr ... Von den hohen Gränzgebirgen ausgehend durchziehen meist waldgekrönte Bergreihen das Land nach allen Richtungen. Das Land birgt in überraschender Fülle Salz und kostbare Erze jeder Art, von dem Eisen womit man das Leben schirmt, bis zu dem Gold, das es verdirbt. Zahllose Heilquellen entströmen dem Schooße der Erde; Bäche und Flüsse verschönern und bewässern überall das Land. An sonnigen Berghalden glüht die Rebe und blüht der edle Obstbaum; in den Thälern wogt das Waizenfeld; Wildbrät durchstreift die Wälder; an zahmen Hausthieren ist nirgends Mangel. Das ist das Land Siebenbürgen, und wo zum Glück seiner Bewohner Etwas fehlt, da tragen diese meist selber die Schuld." 

G. D. Teutsch: Geschichte der Siebenbürger Sachsen. 1. Auflage, Kronstadt 1858, S. 3-4 (Hervorhebungen von Teutsch).

Geformt und geprägt ist die Bodengestalt Siebenbürgens auch von den Gewässern. Die Flüsse des Landes münden alle, direkt oder indirekt, in die Donau, die vom Schwarzwald bis zum Schwarzen Meer wie eine "Landstraße, die Völker verbindet, ... als sine qua non Europas. Flüssiger Code der kulturellen Vielfarbigkeit. Schlagader des Kontinents. Geschichtsfluß. Zeitfluß. Kulturfluß. Fessel, die Völker verbindet" - wie der ungarische Schriftsteller Péter Esterházy schreibt Fußnote1.

Der längste Fluß Siebenbürgens, der Mieresch (Marosch, 776 km), entspringt in den Ostkarpaten, durchfließt Mittelsiebenbürgen von Ost nach West, nimmt südlich von Thorenburg den aus den Westgebirgen zufließenden Ariesch (Goldfluß), bei Blasendorf die Große und die Kleine Kokel und bei Karlsburg den Mühlbach auf, verläßt Siebenbürgen in einem Durchbruchstal zwischen den Südkarpaten und den Siebenbürgischen Westgebirgen und mündet schließlich bei Makó (Ungarn) in die Theiß, den Nebenfluß der Donau.

Der Mieresch gliedert Siebenbürgen in einen nördlichen - mit dem Somesch-Hochland, dem Nösnerland, der Siebenbürgischen Heide und dem Reener Ländchen - und in einen südlichen Teil, mit Kokel-, Harbach-, Hamlescher und Zekesch-Hochland, die meist nach Flüssen benannt und von Höhenzügen getrennt werden. Vor allem der Innerkokler Höhenzug (Zwischenkokelgebiet) eignet sich für den Weinbau, sein westlicher Teil wird daher auch Weinland genannt. Zudem sind die Erdgasvorkommen in diesem Raum heute von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Im Siebenbürgischen Hochland sind außerdem der Unterwald (um Mühlbach), das Hatzeger Land, das Alte Land (um Hermannstadt), das Fogarascher Land und das Haferland (um Reps) als geographische Einheiten zu unterscheiden. Schließlich sind die großen innerkarpatischen Senken zu nennen: das Burzenland (nördlich von Kronstadt, im Karpatenbogen) sowie, am Fuße der Ostkarpaten, die Drei Stühle (um St. Georgen), die Csík und Gyergyó.

Die Quelle des Alt (699 km) liegt ebenfalls in den Ostkarpaten; er durchfließt Südsiebenbürgen, u. a. das Kronstädter Becken (Burzenland) und die Fogarascher Senke (Altland), nimmt, außer den zahlreichen sauberen Gebirgsbächen aus den Südkarpaten, den Harbach und den Zibin auf, verläßt Siebenbürgen durch den Roten-Turm-Paß und mündet bei Turnu M_gurele in der Walachei direkt in die Donau.

Der Somesch (Samosch, 345 km) sammelt die Gewässer Nordsiebenbürgens und führt sie der Theiß zu. Der Große Somesch (119 km) und sein wichtigster Nebenfluß, der Schogener Bach mit der Bistritz, entspringen in den Ostkarpaten. Er vereinigt sich bei Deesch mit dem Kleinen Somesch (166 km), der aus den Siebenbürgischen Westgebirgen durch die Siebenbürgische Heide zufließt.

Siebenbürgen kann also als eine eigenständige geographische Einheit im Karpaten-Donau-Raum bezeichnet werden, durch die Karpaten und die Donau dem Abendland wie dem Morgenland gleichermaßen verbunden, als eine von der Natur geschaffene Festung, die sich allerdings - dank der von Mieresch und Somesch gegrabenen Tore und dank der niedrigeren Wälle der Westgebirge - naturgegeben stärker zum Westen hin öffnet, wohin auch die wichtigsten Verkehrswege führen.

Das Klima ist gemäßigt kontinental, mit kalten Wintern, milden Frühlingen, warmen Sommern und dem Schönwetter im "Siebenbürgischen Herbst". Es gedeihen hier etwa 2500 Pflanzenarten, die der mitteleuropäischen Floraregion zuzuordnen sind, 68 davon wachsen nur noch in Siebenbürgen (Königsteinnelke, Siebenbürgischer Steinbrech u. a.); etwa 40 % des Landes sind von Wäldern bedeckt. Fisch- und Wildreichtum zeichnet die Fauna aus. Ackerbau kann in den Flußtälern und in weiten Teilen des Hochlandes betrieben werden, in den Bergen wurde und wird Vieh gezüchtet.

1.2. Bevölkerung und frühe Geschichte

Fruchtbares Acker- und Weideland, reiche Bodenschätze (u. a. Salz, Edel- und Buntmetalle), nicht zuletzt eine günstige geographische Lage am Schnittpunkt west-östlicher und nord-südlicher Verkehrswege, bieten günstige Voraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklung.

Geographische Lage und natürlicher Reichtum bedingen aber auch eine bewegte politische Geschichte. Durch die Tore der Karpatenwälle - über die Gebirgspässe und durch die Täler des Somesch, des Mieresch und des Alt zogen immer wieder andere Völker mit ihren Kulturen auf der Suche nach neuen Siedlungsgebieten. Siebenbürgen erlebte keine Geschichtsperiode, in der in diesem Land eine kulturelle oder ethnische Einheit herrschte.

1.2.1. Vor- und Frühgeschichte

Siebenbürgen war bereits in der sogenannten vorgeschichtlichen Zeit, über die keine schriftliche Nachrichten vorliegen, besiedelt. Archäologische Funde in Höhlen der Brooser Berge und am Bodsau-Paß - vor allem grobbehauene Steingeräte und Knochenreste - belegen, daß hier schon in der Altsteinzeit Menschen wohnten, die sich vorwiegend von Jagd und Fischfang ernährten. Nach der Rückbildung der Karpatengletscher wurde in der mittleren Steinzeit langsam auch das Siebenbürgische Hochland auf Flußterassen und an Seen besiedelt. Man ging zu Viehzucht und Getreideanbau über, wurde seßhaft, verzichtete jedoch nicht auf Jagd und Fischfang. Diese protomeditterane Bevölkerung schuf die recht einheitliche Star_evo-Kreisch-Kultur.

In der Jungsteinzeit, nach einer weitgehenden Erwärmung des Klimas, drangen neue Völker nach Siebenbürgen ein, deren Werkzeuge nun geschliffen wurden: Von der Balkanhalbinsel kamen über das Banat, entlang des Mieresch, die Träger der Vin_a-Turda_-Kultur (Ritz-, später bemalte Keramik), aus der Moldau rückte das Volk der Linienbandkeramiker und der Cucuteni-Kultur (Höhepunkt der bemalten Keramik) über die Ostkarpaten vor. Aus der rumänischen Tiefebene kamen die Schöpfer der Glina-Kultur durch das Burzenland nach Südsiebenbürgen, wo ihre Spuren als Schnekenbergkultur bezeichnet werden. Diese Menschen lebten auf durch Terassen gesicherten Höhensiedlungen. Neben Viehzucht und Jagd lieferte der Ackerbau (weit verbreitet war der Dinkel) die nötige Nahrung. Salz- und Goldabbau in dieser Zeit sind archäologisch nachweisbar.

Während der Kupferzeit begann die Indoeuropäisierung der Bevölkerung: Die bronzezeitliche Wietenberg-Kultur ist bereits der großen Familie der Thraker zuzuordnen, die Anfang des 2. Jahrtausends v. Chr. auf die Balkanhalbinsel vorgedrungen sind. Die neuen indogermanischen Wietenberg-Bewohner beschäftigten sich mit dem Gold- und Kupferabbau und mit der Herstellung und Verarbeitung der Bronze. Sie waren vor allem Schmiede und Händler; die Nahrungsmittel erwarben sie durch Tausch. Damals bestanden, wohl wegen der siebenbürgischen Gold- und Salzvorkommen, enge Beziehungen zum mykenischen Kulturkreis, die auch eine Datierung dieser Kultur in das 17.- 13.Jahrhundert v. Chr. ermöglichen.

Ende des 14. Jahrhunderts v. Chr. verbreiteten sich von Süden und Westen her die sog. Hügelgräber; ihre Kultur ist durch Funde in der Umgebung von Hermannstadt und in der Siebenbürgischen Heide belegt. Die Wietenberg-Menschen zogen sich in die Berge sowie nach Norden, an den Somesch, in die Marmarosch und in die Waldkarpaten zurück. Beide Gruppen fielen zu Beginn der späten Bronzezeit einem Hirtenvolk zum Opfer, das aus den östlichen Steppen eingefallen war, wohl altiranisch sprach und in Siebenbürgen die Noua-Kultur schuf.

Bereits um das Jahr 1000 v. Chr. kamen neue Eroberer, das Volk der Gáva-Kultur, das sich mit den Einheimischen vermischte. Die Gáva-Menschen wohnten in befestigten Siedlungen, ihr Ackerbau hatte aber geringere Bedeutung, intensiver betrieben sie die Jagd und das Bronzehandwerk. Charakteristisch ist ihre innen rote, außen schwarzglänzende Buckelkeramik. Sie sind mit den Dakern und Geten eng verwandt, die der indogermanischen Familie der Thraker angehören.

In der Eisenzeit fand, etwa zu Beginn des 1. Jahrtausends v. Chr. die ethnische und räumliche Trennung der indogermanischen Völker in diesem Raum statt. Erstmals wird nun der Name eines in Siebenbürgen lebenden Volkes historisch überliefert. Herodot berichtet über die am Mieresch lebenden Agathyrsen, die sich um 513 v. Chr. dem Kampf des Perserkönigs Dareios gegen die Skythen angeschlossen haben. Der griechische Geschichtsschreiber hebt ihren Goldschmuck hervor und die Tatsache, daß sie in Frauengemeinschaften - wohl in Gruppenehen oder Vielmännerei - lebten. Er erwähnt auch Spargapeithes, einen ihrer wohl um die Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. herrschenden Könige. Die Agathyrsen belieferten die Nachbargebiete mit Metallarbeiten (Spiegel, Köcher u. a.). Zuletzt wird dieses Volk im 4. Jahrhundert v. Chr. von Aristoteles erwähnt, der es rühmt, weil es seine Gesetze streng achtet. Außer den Agathyrsen sind im 3. Jahrhundert v. Chr. noch die dakischen Kotiner namentlich bekannt, über deren Eisenerzförderung Tacitus berichtet.

1.2.2. Daker und Römer

In der späten Eisenzeit (Laténe-Zeit), im 4. und 3. Jahrhundert v. Chr., werden vor allem in griechischen Quellen die Geten erwähnt, die Herodot als die "tapfersten und gerechtesten unter den Thrakern" bezeichnet hat. Unter ihrem Herrscher Dromichaites entwickelten sie sich in der heutigen Walachei zu einem Machtfaktor, der, verbündet mit den Skythen, um 290 v. Chr. ein makedonisch-griechisches Heer aufgerieben hat. Die in Siebenbürgen lebenden Nord-Thraker treten vor allem dank der Römer in das Licht der schriftlichen Überlieferung. Sie werden in den römischen Geschichtsquellen Daker genannt.

Die Daker hatten zur Abwehr gegen die Kelten im 3.-1. Jahrhundert v. Chr. den Burgenbau mit Wällen und Steinmauern entwickelt. Unter König Burebista, der im 1. Jahrhundert v. Chr. fast vier Jahrzehnte lang geherrscht hat, erreichte die Verteidigungstechnik und Kriegskunst der Daker einen Entwicklungsstand, der für das nunmehr bis an die Donau vorgerückte und damit benachbarte Römische Reich zur Gefahr wurde. Burebista war es gelungen, die dakischen Stämme nördlich der Donau zu vereinigen und ein Reich zu zimmern, das sich von den Waldkarpaten bis zum Schwarzen Meer ausdehnte. Dem Herrscher zur Seite stand ein über "fast königliche Macht" verfügender Oberpriester, ein Hinweis auf eine im Dakerreich sich durchsetzende einheitliche Religion, mit einem zentralen Heiligtum in den Brooser Bergen, das zugleich Sitz des Herrschers gewesen sein mag und durch mehrere Vorburgen verteidigt werden konnte. Neben Ackerbau und Viehzucht wurden Bergbau, Gewerbe und Handel betrieben, die Gesellschaft war in soziale Schichten gegliedert.

Caesars Plan, die Gefahr, die von Dakien ausging, zu beseitigen, wurde nach seiner Ermordung nicht mehr ausgeführt. Im selben Jahr (44 v. Chr.) wurde allerdings auch Burebista ermordet, sein Reich zerfiel. Das Kernland Siebenbürgen konnten die Nachfolger allerdings halten. Unter Dezebal (87-106 n. Chr.) erstarkte das Dakerreich wieder. Kurz nach seinem Regierungsantritt besiegte er ein römisches Heer, unterlag allerdings bald darauf bei Tapae (88 n. Chr.). Den danach mit Rom ausgehandelten Frieden nutzte Dezebal, um das Burgensystem zu auszubauen und das Heer zu reorganisieren. Ohne das Bündnis mit den Römern zu gefährden, dehnte er sein Reich bis zur Theiß und an den Dnjestr aus.

Kaiser Trajan erkannte jedoch das Gefahrenpotential, das dieser politisch, wirtschaftlich und militärisch erstarkte Nachbar bedeutete und sicher bildete der Goldreichtum des Landes einen weiteren Anreiz, es in Besitz zu nehmen. Nach einem ersten gewaltigen Anlauf (101-102) wurden die Daker zwar besiegt, jedoch nicht endgültig unterworfen. Erst nach dem Bau einer Donaubrücke bei Drobeta (Turnu Severin) - dem Werk des griechisch-römischen Baumeisters Appollodorus von Damaskus - wurde das Land in den Jahren 105-106 systematisch erobert und die Hauptstadt Sarmizegetusa eingenommen. Dezebal stürzte sich in sein Schwert, um der demütigen Gefangennahme zu entkommen.

Der Sieg und die Unterwerfung Dakiens wurden in Rom überschwenglich gefeiert, eine Siegessäule, auf der die wichtigsten Momente des Krieges reliefartig festgehalten sind, erinnert bis heute an Trajans Erfolg. Dakien wurde zur römischen Provinz.

In einer gewaltigen Kraftanstrengung wurde das eroberte Gebiet in relativ kurzer Zeit militärisch gesichert und wirtschaftlich integriert: Legionen und Hilfstruppen wurden hier stationiert, Militärlager (castra) errichtet, der Limes gebaut. Um den Nachschub zu gewährleisten legten die Römer ein hervorragendes Straßennetz an. Ulpia Traiana Sarmizegetusa wurde zur Provinzhauptstadt, Apulum zum militärischen Zentrum, weitere Städte, darunter die Munizipien Napoca und Potaissa, als Wirtschafts- und Verwaltungsmittelpunkte gegründet. Veteranen, Handwerker, Bergleute, Händler wurden "ex toto orbe Romano", vor allem von der Balkanhalbinsel und aus Kleinasien, angesiedelt, oft durch Versprechungen angelockt. Mit den dringend benötigten Bergleuten wurden regelrechte Verträge abgeschlossen. Verwaltungs- und Umgangssprache wurde das Latein. Die Wirtschaft, insbesondere die Goldgewinnung im Siebenbürgischen Erzgebirge (vornehmlich in Ampelum und Alburnus Maior), erlebte einen nie dagewesenen Aufschwung. Die neuen Straßen und die Wasserwege ermöglichten Handelsbeziehungen mit den anderen Provinzen des Reiches.

Siebenbürgen wurde damit für eineinhalb Jahrhunderte Teil einer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gemeinschaft, die weite Teile Europas umfaßt hat und bis heute weiterwirkt, viele seiner Bewohner konnten stolz von sich sagen: "civis Romanus sum".

Dakien war allerdings von Anfang an ein römischer Vorposten, jenseits der natürlichen Grenzen des Imperiums, die im Norden oftmals an großen Flüssen halt machten. Schon einige Jahrzehnte nach der Eroberung mußte das Reich die Angriffe "barbarischer" Stämme abwehren. Die Einfälle der Quaden, Markomannen, Wandalen und Sarmaten konnten in der zweiten Hälfte des 2. Jahrhunderts noch zurückgewiesen werden. Der Kampf gegen die Goten, die seit 235 vom nordpontischen Raum aus immer wieder die Provinz verwüsteten, zehrte jedoch an den Kräften des ohnedies geschwächten Reiches. Kaiser Aurelian zog im Jahre 271 die Konsequenzen: Er verzichtete auf Dakien, räumte die strategisch exponierte Provinz und verschanzte sich an der Donaulinie.

An der Darstellung der Räumung Dakiens scheiden sich die historiographischen Geister. Vornehmlich aufgrund zeitgenössischer politischer Überlegungen, die ein historisches Recht auf Siebenbürgen zu belegen versuchen, wird eine Umsiedlung aller Bewohner angenommen oder in Frage gestellt. Die einen Historiker gehen davon aus, daß in Siebenbürgen nach 271 keine romanisierte Bevölkerung mehr verblieben ist, die anderen beharren auf der These einer dakisch-römischen Kontinuität. Da die Schriftquellen zur Geschichte Siebenbürgens ab dem 3. Jahrhundert für mehrere Jahrhunderte versiegen und kaum etwas zu dieser Streitfrage aussagen, auch die Archäologie offenbar keine erschöpfende Antwort zu geben vermag, kann weder die eine, noch die andere These endgültig befürwortet oder abgelehnt werden. Man kann annehmen, daß zwar die Städte und die großen Legionslager geräumt wurden und damit das römische Städtewesen in Siebenbürgen ein Ende gefunden hat. Jedoch erscheint es als gesichert, daß ein Teil der vulgärlateinisch sprechenden und weitgehend christianisierten dakisch-romanischen Bevölkerung in kleineren, abgelegenen Siedlungen weitergelebt hat, worauf einige Funde aus dem 4.-7. Jahrhundert (Zeugnisse des frühen Christentums, römische Münzen, Bruchstücke lateinischer Inschriften wie das Donarium von Birthälm, u. ä.) schließen lassen. Diese Bevölkerung wurde aber im Laufe der Jahrhunderte zunehmend dezimiert, ihre aus Holz hergestellten Werkzeuge und Bauten sind inzwischen verrottet, von Archäologen nicht aufspürbar.

Man kann nur hoffen, daß die politisch bedingte Polemik über die Bevölkerungskontinuität oder -diskontinuität im Siebenbürgen der poströmischen und der Völkerwanderungszeit auf eine wissenschaftlich-sachliche Ebene gehoben werden kann, zumal es sich um einen längst hinfälligen historischen Argumentationsversuch für territoriale Ansprüche handelt: Niemand stellt z. B. heute ernsthaft die Frage, ob die Ureinwohner Amerikas ein historisches Recht auf das Gebiet der Vereinigten Staaten haben!

1.2.3. Völkerwanderungszeit

Rom überließ seine Provinz Dakien ihrem Schicksal: Sieben Jahrhunderte lang drangen nacheinander germanische, asiatische und slawische Stämme auf ihren Wegen von Ost nach West, von Nord nach Süd in Siebenbürgen ein und ließen sich, angezogen auch von den für die Viehzucht unentbehrlichen Salzvorkommen, für kürzere oder längere Zeit in Siebenbürgen nieder.

Vor ihrem Rückzug hatten die Römer mit den Goten einen Vertrag ausgehandelt, der formell ihren Rechtsanspruch auf Dakien bewahrte; einige römische Vorposten verblieben nördlich der Donau. In Siebenbürgen ließen sich die Westgoten nieder, die nunmehr auch tervingi = Waldbewohner genannt werden, im Unterschied zu den im pontischen Steppengebiet lebenden Ost- oder Tieflandgoten.

Es beginnt eine mehr als sieben Jahrhunderte währende Zeit politischer Instabilität: Den Goten gelingt es, ihr Herrschaftsgebiet etwa ein Jahrhundert lang gegen Gepiden, Wandalen und Sarmaten zu verteidigen. Dem Einfall der Hunnen (376) können sie jedoch nicht widerstehen. Zum Zentrum des hunnischen Herrschaftsgebildes, das unter Attila/Etzel (435-453) seine größte Macht entfaltet, wird Pannonien. Nach dem Sieg König Ardarichs über die Hunnen (455) lassen sich die germanischen Gepiden für über zwei Jahrhunderte in Siebenbürgen nieder. 567 wird das Gepidenreich von den verbündeten Awaren und Langobarden zerstört. Siebenbürgen gehört nun dem Awarenreich an, bis zu dessen Vernichtung durch Karl den Großen am Ende des 8. Jahrhunderts

Im 9. und 10. Jahrhundert kamen weitere Völker ins Land, so die Petschenegen und die Bulgaren, die zeitweise die Führungsschicht in größeren oder kleineren politischen Gebilden (Knesaten und Wojwodaten) stellten, unter Herrschern wie Menoumorut, Glad oder Gelou.

Der Durchzug und der kürzere oder längere Aufenthalt so unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen haben die ethnisch-kulturelle Vielfalt Siebenbürgens schon in dessen früher Geschichte geprägt. Ihre Hinterlassenschaft ist trotzdem recht spärlich, sieht man von einigen Sprachrelikten sowie von den eindrucksvollen Grabbeigaben und den in Zeiten der Gefahr vergrabenen Schatz- und Münzhorten ab, die eine Fortführung des Edelmetallabbaus oder zumindest der Goldwäscherei in diesem Gebiet belegen. Zu den wertvollsten Funden gehören: die germanischen Fürstengräber von Apahida (5. Jahrhundert), der Schatzfund von Klausenburg-Some_eni (5. Jahrhundert), der Firtoscher Münzhort (4.-6.Jahrhundert).

Die Bevölkerungszahl des Landes war übrigens überraschend gering. Sie lag in dieser Zeit, einschließlich der zeitweise in Siebenbürgen siedelnden Teile der jeweiligen Wandervölker, unter 100.000. Fußnote2

Nachhaltiger als die Herrschaft der germanischen und asiatischen Reitervölker hat die weitgehend gewaltlose Ansiedlung der Slawen gewirkt, die in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts einsetzte. Sie waren nicht rasch vorrückende, erobernde Reiternomaden, sondern Hirten, die langsam voranzogen, aber landnehmend wirkten. Nach dem Verschwinden der germanischen Goten und Gepiden haben sie die Bevölkerung Siebenbürgens innerhalb von zwei Jahrhunderten fast völlig slawisiert, was u. a. an der Toponymie, der Orts- und Flurnamengebung, bis heute erkennbar ist.

Wegen der bereits geschilderten Quellenlage und der politisch-territorial bestimmten Auseinandersetzung um das "historische Recht" auf Siebenbürgen bleibt die Herkunft der Rumänen in der siebenbürgischen Historiographie umstritten. Der Archäologe und Historiker Kurt Horedt, schon von seiner Herkunft her an den politischen Aspekten der wissenschaftlichen Auseinandersetzung nicht beteiligt, bietet eine weitgehend unvoreingenommene und einleuchtende Kompromißlösung an: Bei der Räumung Dakiens hat das Römische Reich nicht die gesamte Bevölkerung abgezogen; die verbleibenden Romanen wurden ab dem 7. Jahrhundert slawisiert; diese slawisierten Romanen vermischten sich mit romanisierten Thrakern, die seit dem 9. Jahrhundert von der Balkanhalbinsel als Hirten zuwanderten; in Siebenbürgen ist "bereits im 10 Jahrhundert mit der Anwesenheit von Rumänen zu rechnen", "eine späte Einwanderung der Rumänen erst im 13. Jahrhundert ist unwahrscheinlich." Fußnote3

1.2.4 Eingliederung in das mittelalterliche ungarische Königreich

Eine grundlegende Veränderung der Machtverhältnisse im Donau-Karpatenraum erfolgte an der Wende des 9. zum 10. Jahrhundert. Beginnend mit dem Jahr 895 nahmen die finno-ugrischen Magyaren (Ungarn), aus dem nördlichen Schwarzmeergebiet über die Waldkarpaten eindringend, die pannonische Tiefebene in ihren Besitz. Zur Sicherung der neuen Heimat und zur Abschreckung der Nachbarn unternahmen sie bald Streifzüge nach Westen, die in Raub- und Beutezüge ausarteten und das spätkarolingische Westeuropa ein halbes Jahrhundert lang in Angst und Schrecken versetzten. Bereits 898 drangen die Magyaren in Oberitalien ein, 907 schlugen sie die Bayern unter Markgraf Luitpold vernichtend. Sengend und plündernd gelangten sie in der Folgezeit bis nach Otranto im Süden, nach Spanien im Südwesten und nach Bremen im Nordwesten.

Erst König Otto I. ist es auf dem Lechfeld bei Augsburg (955) gelungen, die Magyaren vernichtend zu schlagen. Sein Sieg, der ihm den Beinamen "der Große" eingetragen hat, setzte den ungarischen Einfällen ein Ende. Die Zeitgenossen, auch die unterlegenen Magyaren, werteten das Ereignis als einen Sieg der Christenheit. Die Schlacht trug dazu bei, daß sich die Magyaren unter ihrem Großfürsten Geysa (972-997) aus dem Geschlecht der Arpaden dem Christentum zuwandten und sich staatlich zu organisieren begannen. Statt der Konfrontation suchten sie nun die Kooperation mit dem Abendland, dessen Religion sie übernahmen und deren staatliche Organisationsformen sie als Vorbild betrachteten.

Diese Politik setzte Geysas Sohn Vajk, der mit der Taufe den christlichen Namen des Passauer Schutzpatrons Stephan erhielt und 997 Großfürst wurde, entschieden fort. Eine wichtige Stütze waren ihm seine Frau Gisela, eine Schwester des späteren Kaisers Heinrich II., und die in ihrem Gefolge ins Land kommenden Ratgeber bayerischer Herkunft. Das katholische Christentum konnte sich dank Stephans Unterstützung gegen heidnische und ostkirchliche, von Byzanz genährte Widerstände durchsetzen, der tiefgläubige König gründete mehrere Bistümer und Klöster. Im Jahre 1083 wurde er dafür heilig gesprochen. Die Gesetzgebung, die Organisation der Verwaltung, die Münzprägung und das lateinische Urkundenwesen des Staates wurden in Anlehnung an das Kaiserreich aufgebaut.

Diese Bemühungen wurden von Kaiser Otto III. und Papst Silvester II. honoriert und fanden, wohl am 1. Januar 1001, in der Krönung Stephans ihren symbolischen Ausdruck. Das abendländisch-christliche Königreich Ungarn wurde Mitglied der christlichen Staatengemeinschaft, ideell dem Heiligen Römischen Reich zugehörig, faktisch aber unabhängig.

Zwischen dem Deutschen und dem Byzantinischen Reich, den beiden Imperien, die jeweils für sich die Nachfolge des Römischen Reiches beanspruchten, entwickelte sich Ungarn zu einem wichtigen Faktor der ostmittel- und südosteuropäischen Politik. Seine Expansionsbestrebungen galten im Südwesten dem Zugang zum Adriatischen Meer, im Osten dem Erwerb Siebenbürgens, wegen seiner Bodenschätze, besonders wegen des für die Viehzucht dringend benötigten Salzes und wegen seiner Funktion als natürliches Bollwerk gegen Angriffe aus dem Osten und Südosten des Kontinents.

Das Vorrücken der Magyaren in Siebenbürgen im 10.-12. Jahrhundert wirkte sich nachhaltig auf die geschichtliche Entwicklung des Landes aus, das sie, von Pannonien aus gesehen, als "Land jenseits der Wälder" bezeichneten. Die Landnahme Siebenbürgens erfolgte in mehreren Etappen, die von der innenpolitischen Situation in Ungarn, vom Widerstand der kleineren siebenbürgischen Herrschaftsbildungen, von den Beziehungen zum Byzantinischen Reich und zum Walachisch-Bulgarischen Zarat bestimmt wurden.

Zunächst setzten sie sich im 10. Jahrhundert in Westsiebenbürgen fest, dort wo sich Salzvorkommen befanden oder der Salztransport gesichert werden mußte: Am Kleinen Somesch, nach dem Sieg des ungarischen Heerführers Tuhutum über den einheimischen Wojwoden Gelou, und am Mittellauf des Mieresch, unter der Führung eines Gyula (Stammesfürsten), der Weißenburg zu seinem Sitz auserkor. Nach der Entmachtung des eigenwilligen Gyula (1003) schloß Stephan der Heilige dieses damals als "sehr großes und reiches Land" charakterisierte Gebiet enger an den ungarischen Staat an. Ein Sieg über die um die Mitte des 11. Jahrhunderts eingefallenen Petschenegen (1068 bei Kyrieleis) beendete deren kurzfristige Herrschaft in Teilen von Siebenbürgen und weitete den ungarischen Herrschaftsbereich nach Osten aus. König Ladislaus der Heilige (1077-1095) konnte die Grenze an die Große Kokel und an den Oberlauf des Mieresch verlagern. Im 12. Jahrhundert rückten die Ungarn bis an den Alt vor, und erst um die Wende zum 13. Jahrhundert wurden die Ost- und Südkarpaten erreicht, gehörte ganz Siebenbürgen zum mittelalterlichen ungarischen Königreich.

Diese Etappen konnten im Gelände an den Spuren eines Schutzsystems festgestellt werden, das die Magyaren an den jeweiligen Grenzen ihres Reiches angelegt haben und das sich auf 10-40 km breite Ödlandstreifen (Verhaue, lat. indagines, ung. gyep_) mit Erdburgen und Grenzwächtersiedlungen an den passierbaren Stellen (den Toren, ung. kapuk) stützte. Viele Orts- und Riednamen (etwa Kapus/Kopisch) erinnern bis heute an diese Grenzbefestigungen. Als Wehrbauern wurden an deren "Toren" sog. Hilfsvölker angesiedelt, denen man dafür als Gruppe persönliche Freiheit gewährte.

Zu den wichtigsten Grenzwächtern Ungarns gehören die Szekler. Sie sind wohl ursprünglich ein Türk-Stamm, der sich früh den Magyaren anschloß. Szeklerorte sind sowohl an der West- als auch an der Ostgrenze Ungarns nachweisbar, in Siebenbürgen jeweils entlang der Verhausäume, die im Zuge der etappenweisen Eroberung mehrmals verlegt worden sind, bis die Szekler um die Mitte des 12. Jahrhunderts ihr heutiges Siedlungsgebiet in den Senken am Fuße der Ostkarpaten erreichten. So wurden sie beispielsweise aus der "terra Syculorum terrae Sebus" bei Mühlbach in den späteren Szeklerstuhl Sepsi an den Ostkarpaten umgesiedelt.

Nach jedem Vorschieben der Grenze blieb das Ödland der alten Verhausäume frei und fiel an den König. Die Besiedlung dieses deshalb so genannten Königsbodens war aus strategischen und wirtschaftlichen Gründen wichtig. Notwendig erschien es, hier, im Vorfeld der neu errichteten Verhausäume, eine kriegstüchtige Bevölkerung anzusiedeln, die zugleich im Stande sein sollte, das Land durch Rodung urbar zu machen, Akerbau, Handwerk und Handel zu treiben, möglichst auch den wachsenden Bedarf an Salz und Edelmetallen durch Erschließung der Bodenschätze zu decken.

Auf die wirtschaftliche Bedeutung, die diesen Siedlern zukommen sollte, wirft eine der ersten ungarischen Urkunden, in der Siebenbürgen erwähnt wird, ein bezeichnendes Licht: König Geysa I. dotierte 1075 das von ihm gegründete Benediktinerkloster von Gran unter anderem mit den Abgaben der "ultra silvam" gelegenen Salinen bei Thorenburg und mit der Hälfte der königlichen Einkünfte "in loco, qui dicitur hungarice Aranas, latine autem Aureus". Fußnote4
 


2. Die Ansiedlung der Siebenbürger Sachsen

2.1. Das Reich der Stephanskrone als "Gastland"

Der riesigen Aufgabe der Verteidigung und wirtschaftlichen Erschließung der erworbenen Territorien waren die Magyaren allein wegen ihrer geringen Bevölkerungszahl nicht gewachsen, auch die als Grenz- und Hilfsvölker integrierbaren Bevölkerungsgruppen (oftmals waren es Flüchtlinge aus der südrussischen Steppe) wurden rar, und der Mangel an qualifizierten Fachkräften machte sich bald besonders im Bergbau bemerkbar. Die Magyaren erkannten - wie bereits der Staatsgründer Stephan der Heilige seinen Sohn Emmerich in einem "Libellus de institutione morum", einer Art Fürstenspiegel, ermahnte -, daß einwandernde "Gäste verschiedene Sprachen und Sitten, verschiedene Lehren und Waffen mit sich bringen, die alle Reiche und den königlichen Hof schmücken und erhöhen, [...] denn schwach und vergänglich ist ein Reich, in dem nur eine Sprache gesprochen wird und einerlei Recht gilt"Fußnote5

Um solche Gäste ("hospites") mußte geworben werden, mit Zusagen die sie anlockten. Verlockend waren im Mittelalter vor allem Grundbesitz - dafür stand der Königsboden (fundus regius) der ehemaligen Verhausäume bereit - und Privilegien. Zu diesen gehörten in jedem Fall jene Rechte, die die Umworbenenen bereits in ihrer Heimat besaßen und "in ihren Knochen mitbrachten", wie man damals sagte. Es mußten aber auch Rechte sein, die darüber hinausgingen, um Menschen dazu zu bewegen, das Risiko der Siedlung in ein tausende Kilometer entferntes Gebiet auf sich zu nehmen: vor allem persönliche Freiheit und Freizügigkeit waren damals magische Worte, die eine Standeserhöhung bedeuteten, Sicherheit boten und besseres Fortkommen versprachen. Sie wurden ihnen vom ungarischen Staat zugesagt und diese Zusagen wurden auch über die Jahrhunderte gehalten. 1222 wurde in einer Goldenen Bulle König Andreas' II., dem Grundgesetz des mittelalterlichen Königreichs Ungarn, festgehalten, daß die "Gäste jedwelcher Nation in der ihnen von Anfang an [bei ihrer Ansiedlung] gewährten Freiheit zu erhalten sind." Fußnote6

Vor allem König Geisa II. (1141-1162) ist es gelungen, auf diese Weise deutsche und flämische Bauern, Handwerker, Kaufleute und niedere Adlige (Ministeriale) anzuwerben und in der Zips, in der heutigen Slowakei, sowie in Siebenbürgen anzusiedeln.

Ihre Kolonisation ist Teil einer umfassenden europäischen Bewegung des Landesausbaus, die von den wirtschaftlich besonders entwickelten Gebieten des Kontinents ausging, in denen sich die Bevölkerung sprunghaft vermehrt hatte. Sie ist als deutsche Ostsiedlung in die Geschichte eingegangen. Waldgebiete, die durch Rodung erschlossen werden konnten, dann die menschenarmen Räume Ost- und Südosteuropas boten vor allem jüngeren Kindern, die durch das Erbrecht benachteiligt waren, die Chance, Grund und Boden zu erwerben. Die zunehmende Bedrückung der ländlichen Bevölkerung in den Grundherrschaften hat andere dazu veranlaßt, dem Ruf in ein fernes Land zuu folgen. Denn es wurde nicht nur vererbbarer Grundbesitz in Aussicht gestellt sowie persönliche Freiheit und Freizügigkeit garantiert, sondern meistens auch freie Richter- und Pfarrerwahl (als Garantie für Jurisdiktion nach eigenem Recht und für ein eigenes Kirchensprengel) sowie mehrere Freijahre bis zu den ersten Abgaben; auch Frondienste gab es keine mehr.

Die mittelalterliche deutsche Südostsiedlung erfolgte in Ungarn nicht durch erobernde Landnahme, sondern auf friedlichem Wege. Der König selbst hat die Kolonisten in sein Land gerufen.

2.2. Herkunft der Siebenbürger Sachsen

Die siebenbürgisch-sächsische Geschichtsschreibung hat sich verständlicherweise lange Zeit hindurch und intensiv darum bemüht, ein möglichst klar umrissenes Herkunftsgebiet der Siedler nachzuweisen, die dem Ruf König Geisas II. folgend nach Siebenbürgen gekommen sind. Das Ergebnis ist enttäuschend und belegt nur, daß wohl der Ansatz falsch war: Die Auswanderung erfolgte, darin sind sich die Wissenschaftler heute einig, weder aus einem eng begrenzten Raum, noch in einer erheblich großen Zahl.

Deshalb fiel die Migration auch nicht sonderlich auf, es gibt keine Schriftquellen, die das Ereignis eindeutig festhalten, lediglich drei Nachrichten über Personen, die sich in der fraglichen Zeit vom Niederrhein und aus der Wetterau "nach Ungarn" begeben haben: Anselm aus Braz im Lütticher Land, Burgvogt von Logne (1103), Hezelo aus der Nähe von MerksteinFußnote7 (1148, während der Regierungszeit König Geisas II.) und einige Bewohner von Oppoldishusen (erst 1313 als "ehedem nach Ungarn geflohen" erwähnt). Ob sie aber wirklich nach Siebenbürgen gezogen sind, ist fraglich und der Verweis auf die dortigen Ortsnamen Broos, Hetzeldorf, Groß- und Kleinpold oder Trappold, die mit diesen vorgeblich "ersten Siebenbürger Sachsen" in Verbindung gebracht werden könnten, ist wenig überzeugend. Allerdings war es nicht ganz ungewöhnlich, daß Kolonistenorte in Siebenbürgen nach ihren Begründern, den Anführern der Siedlergruppen, die mit den schlesischen Lokatoren vergleichbar wären, benannt worden sind, so der Vorort Hermannstadt, dessen Namensgeber vielleicht ein ähnlicher "maior hospitum" war wie der 1181 im südwestungarischen Fünfkirchen bezeugte Hermann.

Recht selten, das Herkunftsgebiet nur vage umschreibend und erst im letzten Jahrzehnt des 12. Jahrhunderts abgefaßt sind auch die ersten Urkunden der ungarischen Könige, der siebenbürgischen Woiwoden, der päpstlichen Kanzlei und des Siebenbürgischen Bistums, die sich auf die neuen Siedler beziehen: 1186 werden erstmals, aber ganz allgemein, die "fremden Gastsiedler des Königs von jenseits der Wälder" erwähnt, 1191 ist von der "ecclesia Theutonicorum Ultrasilvanorum" die Rede, 1192-1196 werden die "priores Flandrenses" genannt, 1206 fällt dann der Name "Saxones", der sich schließlich in der ungarischen Kanzleisprache durchsetzte und die Siebenbürger bis heute als "Sachsen" ausweist.

Als Sachsen werden allerdings überall im mittelalterlichen Ungarn die Inhaber von Privilegien bezeichnet, die zunächst von sächsischen Bergleuten ausgehandelt worden sind, die man als seltene Fachleute für den Abbau der Bodenschätze dringend benötigte, in der Zips oder in Siebenbürgen ebenso wie in Bosnien und Serbien. Die Bergrechte, die man ihnen zusicherte, um sie ins Land zu locken und zum Bleiben zu veranlassen, enthalten den ganzen Katalog von Vorrechten, den mittelalterliche Kolonisten in Ungarn beanspruchen konnten: persönliche Freiheit, vererbbaren Besitz, eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit, kirchliche Autonomie durch freie Pfarrerwahl, geregelte, damit kalkulierbare Abgaben und sonstige Pflichten. "Sachse" war somit synonym mit einem Rechtsstatus und nicht, wenn überhaupt, ein Herkunftsname.

Die Mundartforschung, die angesichts der über die Herkunft kaum aussagefähigen Quellen versucht hat, das Ausreisegebiet der Siebenbürger Sachsen aufgrund ihres spezifischen Dialektes zu ergründen, hat dementsprechend auch kaum Belege für eine sächsische Emigration nach Transylvanien finden können. Vielmehr wurde, aufgrund frappierender Ähnlichkeiten mit dem "Letzelburger Platt", der moselfränkische Raum als "Urheimat" identifiziert. Jedoch sind auch bayerische, nord- und mitteldeutsche Spracheinflüsse nachgewiesen worden. Und die These einer parallelen, voneinander unabhängigen Entwicklung von zwei isolierten Sprachinseln im Westen bzw. im Südosten Europas (die eine in Luxemburg, die andere in Siebenbürgen) sorgt für zusätzliche Unsicherheit.

Nicht zuletzt haben neuere lithurgiegeschichtliche Untersuchungen mittelalterlicher Meßbücher aus Siebenbürgen nicht nur Parallelen zur Kirchenprovinz Köln, sondern auch zum Magdeburger Raum aufgezeigt, die die Annahme belegen könnten, daß die Migranten zumindest einen "Zwischenaufenthalt" an Elbe und Saale genommen haben oder daß sie enttäuschte Teilnehmer des Wendenkreuzzuges von 1147 gewesen sind.

Aufgrund der sogenannten grauen Keramik haben Archäologen zumindest für Nordsiebenbürgen ebenfalls die Einwanderung einer größeren Zahl von Kolonisten aus Mitteldeutschland angenommen. Ein bei Schellenberg gefundenes Kultgefäß weist hingegen Ähnlichkeiten mit einer Kanne aus Riethnordhausen in Thüringen auf und wird auch mit einer Hildesheimer Werkstatt in Verbindung gebracht. Die "fränkische" Bauweise der siebenbürgisch-sächsischen Häuser und die süddeutsche Romanik der Kirchen wiederum deuten in eine andere Herkunftsrichtung. Ebenso die Analogien des Bildmotivs auf einem in Heltau bei Hermannstadt und einem an der Mosel, in Faha bei Trier gefundenen Grabstein.

Zweifellos gehörten zu den Siedlern nicht nur Deutsche, seien es nun Theutonici aus Süddeutschland oder Saxones aus dem mittel- und norddeutschen Raum, sondern auch Romanen aus den westlichen Gebieten des damaligen Deutschen Reiches. Auf Flandrenses, die zumindest zwei gesonderte Siedlergruppen gebildet haben, weist schon eine der frühesten über die Siebenbürger Sachsen hin.

Diese kamen aus einer wirtschaftlich hoch entwickelten Reichsgrafschaft, in der im 11.-12. Jahrhundert eine intensive Binnenkolonisation betrieben und dem Landmangel durch Eindeichungen begegnet wurde, in der zahlreiche Städte dank der Tuchproduktion und des Handels entstanden und aus der zahlreiche Ritter in den Ersten Kreuzzug gezogen waren. Flamen haben bekanntlich in der deutschen Ostsiedlung allgemein eine wichtige Rolle gespielt.

Latini, Siedler romanisch-wallonischer Herkunft, waren ebenfalls vertreten, so der miles Johannes Latinus, der als Ritter, aber auch als ein früher siebenbürgischer Fernkaufmann aufgetreten ist, der Gräf Gyan aus dem Bergort Salzburg, der den Weißenburger Bischof das Fürchten lehrte, oder der Magister Gocelinus, der Michelsberg an die Zisterzienserabtei Kerz geschenkt hat. Hinzuweisen ist auch auf den Ortsnamen Waldorf (villa Latina, "Wallonendorf") oder auf die villa Barbant oder Barbantina, deren Namen an das belgische Brabant erinnern könnte.

Aufgrund der geschilderten, oft widersprüchlichen Forschungsergebnisse kann die Herkunftsfrage der Siebenbürger Sachsen nicht als abschließend geklärt betrachtet werden. Eine Klärung ist angesichts der Quellenlage auch kaum zu erwarten und erübrigt sich, wenn man davon ausgeht, daß die Kolonisten in kleinen Gruppen aus allen Gebieten des damaligen Reiches ausgewandert, unterschiedlicher regionaler und ethnischer Herkunft sind, und erst in Siebenbürgen zur einer Gruppe mit eigenem Identitätsbewußtsein, mit deutscher Sprache und Kultur zusammengewachsen sind. Ohnehin war ihre Zahl verschwindend gering, sie wird auf 520 Familien, etwa 2600 Personen, geschätzt.

2.3. Verlauf der Ansiedlung

2.3.1. Beginn

In der Zeit des Ersten und des Zweiten Kreuzzuges (1096-1099; 1147-1149), die auf dem Festland durch Pannonien über die Balkanhalbinsel und Kleinasien ins Heilige Land unternommen worden sind, wurde man im Westen offenbar auf Ungarn als ein verlockendes Land aufmerksam, das der zeitgenössische deutsche Chronist und Bischof Otto von Freising als "Paradies Gottes" preist. Eine unmittelbare Wirkung der Kreuzzüge auf die Auswanderer aus dem Reich ins mittelalterliche Ungarn kann allerdings nur angenommen werden. Und durch Siebenbürgen sind die Kreuzfahrer zweifellos nicht gezogen.

Während des Zweiten Kreuzzuges kam König Konrad III. im Jahre 1147 mit seinem Heer durch Ungarn. Hier regierte Königs Geisa (Géza) II. (1141-1162), dem der 1224 ausgestellte Freibrief der Siebenbürger Sachsen das Verdienst zuschreibt, "deutsche Gäste" ins Land gerufen zu haben. 1991, 850 Jahre nach seinem Regierungsantritt, wurde deshalb unter anderem in der Frankfurter Paulskirche der Ansiedlung der Siebenbürger Sachsen gedacht. Man war sich allerdings der Tatsache bewußt, daß diese Feier kein genaues, sondern nur ein symbolisches, wenngleich durchaus auch mögliches Datum berücksichtigen konnte.Fußnote8

Bei seiner Krönung war Geisa erst elf Jahre alt, die Regierungsgeschäfte übten als Vormund seine Mutter Ilona und deren serbischer Bruder Belos aus. Die Beziehungen zum Reich waren 1141 gut, die 1139 kundgetane Verlobung von Geisas jüngerer Schwester Sophie mit dem vierjährigen deutschen Kronprinzen Heinrich sollte die dynastische Verbindung zwischen den Staufern und den Arpaden vertiefen; deutsche Siedler waren damals in Ungarn zweifellos willkommen.

Vier Jahre später wurde diese Verlobung von deutscher Seite gelöst, ein Affront, der 1146 zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem Reich und Ungarn führte, und ein Siedlungswerk unwahrscheinlich macht.

Kurz nachdem er die Selbstregierung übernommen hatte, traf Geisa II. höchstwahrscheinlich im Juli 1147 den durch Ungarn ziehenden Kreuzfahrer Konrad III. Eine Absprache über eine deutsche Siedlungsaktion nach Siebenbürgen könnte bei dieser Gelegenheit getroffen worden sein, wenngleich die Chroniken nicht nur von der Gastfreundlichkeit der Magyaren, sondern auch von deren Auseinandersetzungen mit den zuweilen gewalttätigen Deutschen berichten. Ein Jahr danach, 1148, bestellte jedenfalls der bereits erwähnte Hezelo von Merkstein sein Haus, weil er nach Ungarn auswanderte, jedoch weiß man leider nicht, ob er wirklich bis nach Siebenbürgen gekommen ist.

Nach 1148 verschlechterten sich die deutsch-ungarischen Beziehungen und nach Konrads III. Tod kam es fast zum Krieg, keine günstige Zeit für die Werbung von Kolonisten aus dem Reich. Eine engere ungarisch-deutsche Kooperation bahnte sich wieder im Jahre 1158 an, als eine ungarische Gesandtschaft auf dem Regensburger Reichstag Kaiser Friedrich Barbarossa Waffenhilfe für den bevorstehenden Italienfeldzug anbot und vielleicht auch die Siedlungsaktion nach Siebenbürgen absprach. Seit Ende des Jahres 1159 kühlten sich die deutsch-ungarischen Beziehungen wieder ab, denn Geisa verstärkte die Kontakte zu Papst Alexander III. und zum französischen Känig Ludwig VII., zwei erklärten Gegnern Barbarossas. 1162 ist der Ungarnkönig dann, erst 31jährig, gestorben. Für die Ansiedlung der Siebenbürger Sachsen, die zu seinen historischen Verdiensten gezählt wird und die nur in Zeiten des Einvernehmens mit deren Herkunftsland erfolgen konnte, kommen daher nur die drei relativ kurze Zeiträume in Betracht.

2.3.2. Etappen

Ob nun die Ansiedlung im Jahre 1141, 1147 oder erst 1158 in die Wege geleitet wurde, wird wohl nie geklärt werden können, sicher ist nur, daß sie in der Regierungszeit Geisas II. um die Mitte des 12. Jahrhunderts begann und, mit Unterbrechungen, mehr als ein Jahrhundert dauerte. Sie verlief in mehreren Etappen, die im Gelände am Vorschieben der Verhausäume lokalisiert werden können, die nach der Inbesitznahme weiterer Teile Siebenbürgens durch die ungarische Krone angelegt worden sind, bis die Karpaten erreicht wurden. Fußnote9 Nun verzichtete man auf die traditionelle Grenzssicherung durch Verhaue zugunsten von Wehrsiedlungen auf Königsboden. Die freigewordenen Ödlandstreifen, in den Urkunden auch als terra deserta bezeichnet, verlieh man den ins Land Gerufenen.

In der ersten Siedlungsetappe (bis Ende des 12. Jahrhunderts) wurden in Nordsiebenbürgen einige Bergbauorte (um Kolosch, Desch und Seck), am Mittellauf des Mieresch die Dörfer der primi hospites in der Nähe von Weißenburg (Krakau, Krapundorf, Rumes, Barbant) und am Zibin und Alt die Ortschaften der Hermannstädter Provinz, des sogenannten Altlandes um Hermannstadt, Leschkirch und Großschenk angelegt. Für diese Kolonisten wurde 1188-1191 die exemte Hermannstädter Propstei gegründet, die unmittelbar dem fernen Erzbistum Gran unterstellt und in Kapitel gegliedert war.

Gegen Ende des 12. Jahrhunderts war die ungarische Landnahme Siebenbürgens weitgehend abgeschlossen, die Grenze des Königreichs bildeten nun die Karpaten. In den darauffolgenden beiden ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts wurden in einer zweiten Etappe vom Altland aus Sekundärsiedlungen im Harbachtal sowie am Fuße des Zibins- und des Mühlbacher Gebirges gegründet. Vermutlich trafen auch weitere Kolonisten aus dem Abendland ein. Damals gab man auch die Verhausäume im Raum Mühlbach auf und verlegte die Szekler aus den dortigen Grenzorten in ihre heutigen Wohngebiete im Osten des Landes. Das deutsche Siedlungsgebiet in Südsiebenbürgen erreichte seine im Andreanischen Freibrief von 1224 angeführte west-östliche Ausdehnung von Broos bis Draas.

2.3.2.1. Der Deutsche Orden im Burzenland

Zu dieser Zeit berief König Andreas II. auch den Deutschen Orden ins Burzenland. Dieses im Karpatenbogen gelegene Gebiet, in das mehrere Pässe aus dem Osten und Süden führten, war besonders gefährdet und strategisch wichtig. Von hier aus sollten auch Gebiete jenseits der Karpaten für die Christenheit, vor allem aber für die ungarische Krone, erschlossen werden. Nachdem der Schutz der südlichen und nordöstlichen Grenze Siebenbürgens den "Sachsen", jener der östlichen den Szeklern anvertraut worden waren, wurde für die südöstliche eine zu Verteidigung, Expansion und Mission gleichermaßen befähigte Gruppe gesucht. Die Wahl fiel auf den Deutschen Orden, dessen Hochmeister Hermann von Salza aus Thüringen stammte. Zu Thüringen hatte das ungarische Herrscherhaus im Jahre 1211 Familienbeziehungen geknüpft: Wohl unter dem Einfluß der Königin Gertrud aus dem bayerischen Geschlecht derer von Andechs-Meranien, wurde die (später, 1235, heiliggesprochene) Königstochter Elisabeth von Ungarn mit Ludwig, dem künftigen Landgrafen von Thüringen (1217-1227) verlobt. Es ist wohl kein Zufall, daß im gleichen Jahr der Deutsche Orden nach Siebenbürgen berufen wurde.

Die kriegserfahrenen Mönche erhielten das Gebiet der Burzenländer Senke mit der Erlaubnis, dort - allerdings nur aus Holz - Burgen und Städte zu bauen, keine Steuern zu zahlen, zollfreie Märkte abzuhalten, die Hälfte des geschürften Goldes und Silbers zu behalten und den Woiwoden nicht zu bewirten. Sie wurden allein der königlichen Gerichtsbarkeit, kirchlich direkt der römischen Kurie unterstellt. Dafür sollten sie die Landesgrenzen gegen die einfallenden Kumanen verteidigen, diese und andere Völker jenseits der Karpaten zum katholischen Glauben bekehren und nach Möglichkeit das ungarische Herrschaftsgebiet in diesen Raum ausweiten.

Die Ritter gründeten mehrere Ortschaften und bauten eine erste Marienburg am Alt als Ordenssitz. In die Gründungen riefen sie deutsche Siedler, vornehmlich aus der Hermannstädter Provinz. Jüngste, noch nicht abgeschlossene Ausgrabungen deuten aber auch auf eine frühere Anwesenheit abendländischer Kolonisten in diesem Gebiet.

Der Aufenthalt des Deutschordens in Siebenbürgen blieb eine Episode: vierzehn Jahre später, 1225, wurde er des Landes verwiesen.

2.3.3. Privilegierung

Die vorteilhaften Bedingungen des ungarischen Gastrechtes hat Geisa II. jenen angeboten die er in sein Reich gerufen hat. Schriftlich festgehalten wurden sie 1224 im "Goldenen Freibrief" seines Nachfolgers Andreas II., der "das am besten ausgearbeitete und weitestgehende Siedlerrecht, das westlichen Siedlern in Osteuropa verliehen wurde" enthält.
 
 

Freibrief der Siebenbürger Sachsen (1224)

Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit und unteilbaren Einheit. Andreas von Gottes Gnaden König von Ungarn, Dalmatien, Kroatien, Bosnien, Serbien, Galizien und Lodomerien für immer. 

So wie es zur königlichen Würde gehört, der Hochmütigen Widerspenstigkeit machtvoll niederzuhalten, so ziemt es sich auch für die königliche Güte, der Demütigen Drangsale barmherzig zu erleichtern, der Getreuen Dienst zu schützen und jedem seinen Verdiensten entsprechend das Gebührende gnädig zuzuteilen. 

Da sind nun Unsere getreuen Gastsiedler, die Deutschen jenseits des Waldes (Siebenbürgen), gemeinschaftlich an Unsere Majestät herangetreten, haben Uns demütig ihre Klagen vorgetragen und durch ihre Klagen und Flehen darauf hingewiesen, daß sie ihre Freiheit, mit der sie von Unserem Großvater, dem allergnädigsten König Geisa, geworben worden waren, vollends einbüßen würden, wenn Königliche Majestät nicht, wie gewohnt, ihr Auge gnädig auf sie richte. Darum, aus Armut und großem Mangel, konnten sie Königlicher Majestät keinen Dienst leisten. 

Indem wir ihren gerechten Klagen wie gewohnt ein gnädiges Ohr leihen, wollen Wir also, daß bei Gegenwärtigen und Zukünftigen bekannt wird, daß Wir, den Gnadenspuren Unserer Vorgänger folgend und im Innersten bewegt, ihnen die fürühere Freiheit zurückgegeben haben. Und zwar so, daß 
 
 

  • alles Volk von Waras bis Boralt mitsamt dem Szeklergebiet des Landes Sebus und dem Lande Daraus eine politische Gemeinschaft (unus populus) bilden und unter einem einzigen Richter stehen soll. Gleichzeitig sollen alle Grafschaften (comitatus) außer der von Hermannstadt (ihre Tätigkeit) einstellen. 
  • Wer aber Hermannstädter Graf wird, darf in den genannten Grafschaften (als Richter/Beamte) nur solche einsetzen, die ständig unter ihnen wohnen; und die politischen Gemeinden (populi) sollen (zum Richter/Beamten) jeweils den wählen, von dem angenommen werden kann, daß er (sein Amt) besonders gut verwalten wird. Es soll auch niemand in der Hermannstädter Grafschaft wagen, (ein Amt) mit Geld zu kaufen. 
  • Sie sollen jährlich 500 Silbermark zum Nutzen Unserer Kammer zahlen. Wir wollen, daß kein Grundherr oder sonst jemand, der in ihrem Gebiet ansässig ist, von dieser Aufgabe ausgenommen wird, es sei denn, er besitzt darüber ein besonderes Privileg. Auch das bewilligen Wir ihnen, daß sie das Geld, das sie uns künftig zahlen müssen, in keinem anderen Gewicht zahlen als in der Silbermark, die ihnen Unser Vater Bela frommen Angedenkens bestimmt hat, nämlich 4 1/2 Vierdung (= 1 Mark und 2 Lot) Hermannstädter Gewichts, wie der Kölner Pfennig, damit sich beim Wiegen keine Differenz ergibt. Sie sollen sich nicht weigern, den Boten, die Königliche Majestät zum Sammeln des besorgten Geldes einsetzen wird, für ihre Ausgaben an jedem Tag, den sie dort weilen, drei Lot zu zahlen. 
  • Es sollen 500 Bewaffnete (milites) gestellt werden, um bei einer Heerfahrt des Königs im Reich Kriegsdienst zu leisten. Außerhalb des Reiches müssen sie 100 Bewaffnete entsenden, wenn der König selbst (ins Feld) zieht. Wenn er aber einen Adligen (iobagionem) über die Reichsgrenze schickt, es sei um einem Freund zuhelfen oder in eigener Sache, dann müssen sie nur 50 Bewaffnete entsenden. Weder darf der Königüber die genannte Zahl hinaus (Bewaffnete) anfordern, noch müssen sie selbst solche entsenden. 
  • Sie sollen ihre Pfarrer (sacerdotes) frei wählen und die Gewählten (dem Bischof) vorstellen. Sie sollen ihnen den Zehnten geben, und in allem kirchlichen Recht solle sie ihnen nach altem Herkommen Rede und Antwort stehen. 
  • Wir wollen auch und befehlen rechtswirksam, daß niemand über sie richten solle außer Wir selbst oder der Hermannstädter Graf, den Wir ihnen für Ort und Zeit einsetzen werden. Wenn sie aber vor irgendeinem Richter stehen, dan müssen diese das Verfahren stets dem Gewohnheitsrecht (der Siedler) entsprechend durchführen. Auch darf sie niemand vor Unser Gericht laden, es sei denn, der Fall kann vor ihrem eigenen Richter nicht entschieden werden. 
  • Außer dem oben Angeführten haben Wir ihnen den Wlachen- und Bissenenwald und seine Gewässer zur gemeinsamen Nutzung mit den erwähnten Wlachenund Bissenen (= Petschenegen) übertragen, ohne daß sie im Genuß der genannten Freiheit deswegen Dienste leisten müßten. 
  • Darüber hinaus haben Wir ihnen gestattet, ein einziges Siegel zu führen, das bei Uns und Unseren Großen (magnates) öffentlich anerkannt werden soll. 
  • Wenn einer von ihnen jemanden wegen einer Geldsache gerichtlich belangen will, soll er vor dem Richter nur solche Personen als Zeugen benennen können, die in ihrem Gebiet ansässig sind. Wir befreien sie vollständig von jeder (fremden) Gerichtsbarkeit. 
  • Der alten Freiheit folgend, bewilligen Wir ihnen allen jeweils acht Tage lang den freien Bezug von Kleinsalz um das Fest des hl. Georg (23. April), um das Fest des hl. Königs Stephan (2. September) und um das Fest des hl. Martin (11. November). Darüber hinaus gewähren Wir ihnen, daß keiner der Zolleinnehmer sie behindern darf, weder bei der Hinfahrt, noch bei der Rückfahrt. 
  • Den Wald aber mit all seinem Zubehör und die Nutzung der Gewässer mit ihren Flußläufen, die allein der König zu vergeben hat, überlassen Wir allen, den Armen wie auch den Reichen, zur freien Verwendung. 
  • Wir wollen auch und befehlen kraft königlicher Autorität, daß keiner Unserer Adligen (iobagiones) ein Dorf oder irgendein Landgut von königlicher Majestät zu fordern wage. Wenn aber einer (ein Dorf oder Landgut) fordert, dan sollen sie aufgrund der ihnen von Uns gegebenen Freiheit Einspruch erheben. 
  • Darüber hinaus setzen Wir für besagte Getreue fest, daß, wenn Wir auf einer Heerfahrt zu ihnen kommen sollten, sie nur drei Bewirtungen für Uns geben müssen. Wenn aber der Woiwode in Geschäften des Königs zu ihnen selbst oder durch ihr Gebiet geschickt wird, dann sollen sie sich nicht weigern, zwei Bewirtungen zu geben, eine bei der Einreise und eine bei der Ausreise. 
  • Auch fügen Wir den obengenannten Freiheiten der Besagten hinzu, daß ihre Kaufleute überall in Unserem Königreich frei und ohne Abgabe hin- und herreisen dürfen, wobei sie ihr Recht unter Hinweis auf die königliche Hoheit wirksam geltend machen sollen. 
  • Wir befehlen, daß bei ihnen selbst auch alle ihre Märkte abgabenfrei gehalten werden. 
  • Damit aber das, was oben gesagt ist, in Zukunft rechtswirksam und unerschüttert bleibt, haben Wir dieses Blattmit dem Schutz Unseres doppelten Siegels bekräftigt. 

Gegeben im 1224. Jahr nach der Menschwerdung des Herrn, in 21. Jahr Unseres Königtums. 

Aus: Ernst Wagner (Hg.): Quellen zur Geschichte der Siebenbürger Sachsen. 21981, Nr. 5, S. 16-19.

Für die Nutznießer dieser Rechte - deutsche Kolonisten unterschiedlicher landschaftlicher Herkunft, die anfangs als "hospites Theutonici" oder auch als "Flandrenses" bezeichnet wurden, setzte sich die in der ungarischen Kanzlei benutzte Kollektivbezeichnung "Saxones" durch, die auch für die deutschen Siedler in der Zips und die deutschen Bergleute auf dem Balkan (im damals zu Ungarn gehörenden Bosnien und Kroatien ebenso wie in Serbien und im Osmanischen reich) benutz wurde und offenbar die Inhaber der Privilegien nach dem "jus Theutonicum" meinte.

Als mit den schlesischen Lokatoren vergleichbare Siedlungsunternehmer, die zwischen König und Kolonisten vermittelten, die Privilegien aushandelten und neue Ortschaften gründeten, dürften die sog. Gräfen aufgetreten sein, die auch die erste Führungsschicht der Siebenbürger Sachsen gebildet haben und wohl der deutschen Ministerialität entstammten.


3. Politische Geschichte und wirtschaftliche Entwicklung im Mittelalter

Diese "Siebenbürger Sachsen" haben die ihnen zugewiesenen Gebiete in kurzer Zeit wirtschaftlich erschlossen, nicht nur den Boden nutzbar gemacht und die Agrartechnik verbessert, sondern auch die edelmetallreichen Gebiete der West- und Ostkarpaten (Siebenbürgisches Erzgebirge, Rodenauer Berge) und die Salzstöcke im Siebenbürgischen Hochland erschlossen, Gewerbe und Handel vorangebracht. Bereits 1186 konnte der ungarische König von den "hospites regis de Ultrasylvas" mit Abgaben in Höhe von 15 000 Silbermark rechnen.

Die aufstrebende Gemeinschaft der Siebenbürger Sachsen wurde - wie die anderen Völker dieses Raumes - durch den Mongolensturm von 1241 einer schweren Belastung ausgesetzt. Die "tatarischen" Reiter fielen fast gleichzeitig über mehrere Karpatenpässe in das Land ein, überwanden das alte Grenzschutzsystem fast mühelos, besiegten das ungarische Ritterheer bei Mohi, verwüsteten ganze Landstriche. Auf zunächst erfolgreichen Widerstand stießen sie offenbar nur bei den Sachsen. In der Bergstadt Rodenau, berichtet ein Zeitgenosse, stellte sich der Stadtrichter Ariscaldus mit "sechshundert auserlesenen deutschen Bewaffneten" den Mongolen entgegen. Erst durch eine List, einen vorgetäuschten Rückzug, auf den die Verteidiger "wie es die deutsche Leidenschaft erfordert", mit einem siegestrunkenen Vollrausch reagierten, konnte der Ort erobert werden.

Der Mongoleneinfall bewirkte eine Neuorientierung der ungarischen Verteidigungs- und Wirtschaftspolitik, die nun zunehmend auf die Städte als Bollwerke gegen fremde Eindringlinge und als Katalysatoren der ökonomischen Entwicklung setzte. Zu diesem Zweck wurden neue Siedler angeworben, strategisch und handelspolitisch wichtige Orte durch Privilegien und Steuervergünstigungen gefördert. Entlang des Karpatenbogens, vorrangig in der Nähe der Pässe entstand eine Kette deutscher Handels- und Gewerbezentren wie Bistritz, Kronstadt, Hermannstadt, Mühlbach und Klausenburg, die sich zu den Bergstädten Rodenau, Offenburg, Thorenburg und Großschlatten gesellten.

Die Städte, deren Entwicklung unter den ungarischen Königen Karl I. Robert von Anjou (1308-1342), seinem Sohn Ludwig I. d. Großen (1342-1382) und unter Sigismund von Luxemburg (1387-1437) konsequent gefördert wurde, bewirkten den Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft und bezogen das örtliche Gewerbe wie die Getreide- und Viehproduktion des Umlandes in den europäischen Warenverkehr ein. Die erste erhaltene Zunftordnung weist 1376 auf eine fortgeschrittene Differenzierung des Handwerks hin, die einem Vergleich mit westeuropäischen Städten durchaus standhält: 25 Gewerbe waren in 19 Zünfte zusammengeschlossen. Die Städte wurden zu wirtschaftlichen und kulturellen Mittelpunkten des Landes. Sie übernahmen Verfassungs- und Rechtsnormen deutscher Städte, zum Teil das Magdeburger und das Iglauer Stadtrecht, oder arbeiteten bereits 1271 ein deutsches "Bergrecht von der Rodenaw" aus.

Die ummauerten Städte waren seit dem Ende des 14. Jahrhunderts der wirksamste Schutz gegen die wachsende Bedrohung durch die osmanischen Türken. Sie widerstanden auch längeren Belagerungen und behinderten den Vormarsch größerer Truppenverbände, während die befestigten Dorfkirchen Schutz gegen kleinere Beutezüge boten. Mit diesem einzigartigen System der Wehrkirchen und befestigten Städten fügten sich die Siebenbürger Sachsen in das vielgerühmte "Antemurale Christianitatis" ein, in die Vormauer der Christenheit, welche die südosteuropäischen Völker gegen die vordringenden Türken gebildet haben. Nach dem Fall von Konstantinopel (1453) konnte der Bürgermeister von Hermannstadt stolz schreiben, seine Stadt sei nun "nicht allein des Königreichs Ungarn, sondern auch der ganzen Christenheit Schild und Schirm".

Die osmanische Bedrohung, aber auch die Gefährdung des privilegierten Rechtsstandes durch den ungarischen Adel bestimmten das städtische Bürgertum - angeführt von seiner patrizischen Oberschicht (Gräfen, später Kaufleute, reiche Handwerker und Bergbauunternehmer) die Initiative zum politischen Zusammenschluß der deutschen Siedlergemeinschaften zu ergreifen, die in vier territorial nicht ganz zusammenhängenden Gebieten lebten (den sog. Sieben Stühlen der Hermannstädter Provinz, den Zwei Stühlen des Kokelgebietes, dem Nösner und dem Burzenländer Distrikt). Unter Rückgriff auf die Vorgabe des Andreanischen Freibriefs ("unus sit populus" - einig sei die Gemeinschaft) wuchsen diese zur Sächsischen Nationsuniversität (Universitas Saxonum, d. j. Gesamtheit der Sachsen) zusammen, der übergeordneten politischen, administrativen und gerichtlichen Instanz der freien Deutschen aus Siebenbürgen, einer Institution, die in manchem den Städtebünden in Westeuropa ähnlich ist. Der langwierige Prozeß fand 1486 seinen Abschluß.

Es entstand damit ein starkes Gemeinwesen, das sich selbst verwaltete und dessen Bevölkerung allmählich zu einem Volk deutscher Muttersprache zusammen, mit dem eigentümlichen Dialekt einer Reliktmundart, die dem Luxemburgischen ähnelt, zu einem Volk mit einer besonderen Rechtsstellung im mittelalterlich-ungarischen, sich ständisch gliedernden Staat, mit eigenen Bewußtseinsinhalten, Erfahrungsräumen und Bewertungsmaßstäben und mit einem besonderen Zusammengehörigkeitsgefühl. Die Sächsische Nationsuniversität repräsentierte einen Stand freier, privilegierter Bürger und Bauern, war dessen Interessenvertretung im siebenbürgischen Landtag, dem außerdem der ungarische Adel und die freien seklerischen Wehrbauern angehörten.

Das Wort Nation wurde damals im Sinne von Stand gebraucht - die Nationsuniversität repräsentierte ebensowenig wie die ungarischen Adelskongregationen die Hörigen gleicher Sprach- bzw. Volkszugehörigkeit. Ebenso wie die ungarischen oder die rumänischen Hörigen (die übrigens schon damals die Bevölkerungsmehrheit in Siebenbürgen bildeten), waren die auf Adelsboden lebenden Deutschen in Siebenbürgen durch die Nationsuniversität nicht vertreten.

Dieser unter "Nationsuniversität" subsummierte Nationsbegriff ist also primär nicht Ausdruck einer Volks-, sondern einer Standeszugehörigkeit, als Nebenprodukt verfassungsgeschichtlicher Abläufe das Ergebnis des bewußten Strebens nach Zusammenschluß und Verteidigung von Rechtspositionen einer privilegierten Gruppe. Insoweit weist die Nationsuniversität auch über den Rahmen der mittelalterlichen Universitäts- oder Konzilsnationen hinaus (siebenbürgisch-sächsische Studierende hatten überhaupt keine Hemmungen, sich nach dem Territorialitätsprinzip der "natio Hungarica" anzuschließen). Sie bewährte sich deshalb in der frühen Neuzeit.
 


4. Frühe Neuzeit: Fürstentum Siebenbürgen

Diese setzte im mittelalterlichen Königreich Ungarn mit einer Katastrophe ein: 1526 wurde das Reich von Sultan Sülejman dem Prächtigen bei Mohács vernichtend geschlagen, König Ludwig II. fiel in der Schlacht. Aufgrund von Erb- und Eheverträgen stand die Krone Ungarns nun den Habsburgern zu, doch konnten sie ihre Ansprüche nur in West- und Nordostungarn durchsetzen, während Mittelungarn von den Osmanen besetzt und 1541 in ein Paschalyk (eine türkische Provinz) umgewandelt wurde, Siebenbürgen aber sich zu einem autonomen Fürstentum entwickelte, das die osmanische Oberherrschaft anerkannte.

In diesem Fürstentum kam den drei privilegierten Ständen des ungarischen Adels, der freien Sekler und Sachsen eine entscheidende Rolle zu: Sie waren im Landtag vertreten, wo sie über das sog. Kuriatvotum über ein Vetorecht verfügten und somit Gesetze blockieren konnten, die den Partikularinteressen des jeweiligen Standes zuwiderliefen; sie wählten den Fürsten und ernannten die Ratgeber des Fürsten, der dem ungarischen Adel entstammte. In die eigenen Angelegenheiten einer Nation durften sich weder die beiden anderen Stände, noch der Landesfürst einmischen. Nicht zu Unrecht wird darum diese Periode als eine Blütezeit der ständischen Selbstverwaltung der Siebenbürger Sachsen angesehen.

Weniger erfreulich verlief die politische und wirtschaftliche Entwicklung. Siebenbürgen wurde im 16.-17. Jahrhundert in das säkulare Ringen zwischen Habsburgern und Osmanen hineingerissen. Die österreichische Dynastie gab ihre Ansprüche auf das strategisch wichtige Siebenbürgen nicht auf, doch fehlte ihr vorerst die Kraft, diese auch durchzusetzen. Der ungarische Adel widersetzte sich diesen Ansprüchen, die Siebenbürger Sachsen befürworteten ihn, aus Verbundenheit zu einem deutschen Herrscherhaus und in der Hoffnung auf westliche Unterstützung gegen die Türken. "Möge Gott uns Frieden geben unter unserem deutschen König" schreibt der aus Nürnberg stammende Hermannstädter Bürgermeister Petrus Haller im Jahre 1551. Dieser Ausspruch deutet auf eine emotionale Komponente des Selbstverständnisses hin, das die Siebenbürger Sachsen im Zeitalter des Humanismus und der Reformation entwickelt haben. Zu den Autostereotypen vom freien, privilegierten Stand und vom Schutzschild der Christenheit gesellt sich jener von der deutschen Volkszugehörigkeit.

Das hängt mit der kirchlichen Erneuerung bei den Siebenbürger Sachsen in den vierziger Jahren des 16. Jahrhunderts zusammen. Ein Kronstädter Ratsherr, Johannes Honterus, der in Wien studiert und sich in Krakau und Basel als Buchdrucker und Humanist betätigt hatte, betrieb sie im geistig/geistlichen Bereich im Sinne Martin Luthers und verfaßte ein Reformationsbüchlein, das der Hermannstädter Bürgermeister Peter Haller nach einer gewissen Umarbeitung als "Kirchenordnung aller Deutschen in Sybembürgen" drucken ließ und im weltlich/politischen Bereich durchsetzte. 1550 beschloß die Nationsuniversität, diese Kirchenordnung in allen Städten und Gemeinden des Sachsenlandes einzuführen. Damit schufen sich die Siebenbürger Sachsen eine sog. geistliche Universität, eine Volkskirche, der im Laufe der Zeit auch wichtige weltliche Aufgaben in diesem christlich geprägten Genossenschaftswesen zufallen sollte, die "ecclesia Dei nationis Saxonica".

Den Bestimmungen der Kirchenordnung entsprechend wurde das Schulwesen in Stadt und Land neu organisiert, ebenso die Armen- und Krankenfürsorge. Absolventen der Gymnasien wurden nun mit Stipendien auf protestantische Universitäten in Deutschland geschickt, der über Jahrhunderte in Handwerk, Handel und Bildung gepflegte Kontakt zum "Mutterland" wurde im Bereich des Hochschulbesuchs sozusagen institutionalisiert.

In Kirche und Schule wurde nunmehr deutsch gesprochen und das Augsburger Bekenntnis hochgehalten, während die Ungarn und Sekler reformiert oder katholisch waren und die Rumänen griechisch-orthodox blieben. Glaube und Volkstum wurde auf diese Weise zu Synonymen, wobei man sich aber bereits 1557 auf Initiative der Sächsischen Nationsuniversität erstmals in Europa auch zur religiösen Toleranz durchzuringen vermochte, nämlich "daß jeder den Glauben behalten könne, den er wolle, mit neuen und alten gottesdienstlichen Gebräuchen und in Sachen des Glaubens ihrem Gutdünken überlassen, daß geschehe was ihnen beliebt, jedoch ohne Beleidigung irgendjemandes". Evangelisch-lutherisches Bekenntnis, bei Duldung anderer Konfessionen, wurde damit zu einer weiteren und wesentlichen Komponente siebenbürgisch-sächsischen Selbstverständnisses.

1583 faßte die Nationsuniversität die überlieferten Rechtsgewohnheiten zusammen, ergänzte sie mit Klauseln des römischen Rechts und ließ sie vom Landesherren, dem Fürsten Stephan Báthory, der damals auch polnischer König war, bestätigen: "Der Sachsen in Siebenbürgen Statuta oder eygen Landrecht". Das Gesetzbuch, das allen Mitgliedern der Nationsuniversität persönliche Freiheit, Eigentumsrecht und Rechtsgleichheit zusprach, blieb bis 1853 in Gebrauch. Die Gleichheit vor dem Gesetz, die darin zum Ausdruck kommt, entsprach allerdings nicht voll den Tatsachen, denn soziale Unterschiede gab es selbstverständlich auch in der siebenbbürgisch-sächsischen Gesellschaft, Konflikte zwischen Patriziat und Unterschichten wurden im 17. Jahrhundert besonders virulent. Im Bewußtsein der Gruppe hat sich hingegen - auch unter dem Einfluß ihrer Historiker - der Topos von einer Gesellschaft durchgesetzt, "da keiner Herr und keiner Knecht", von einer jahrhundertealten Demokratie, die auf Wahl der politischen und kirchlichen Repräsentanten gründete. Diese Komponente des siebenbürgisch-sächsischen Selbstverständnisses ignoriert die sozialen Strukturen ebenso wie den Umstand, daß nur Besitzende wählbar waren oder daß die siebenbürgisch-sächsischen Hörigen an dieser Art der Demokratie keinen Anteil hatten, ebensowenig wie die untertanen Rumänen, die sich auf Königsboden niedergelassen haben.

Das im Zeitalter des Humanismus und der Reformation, in einem mitbestimmten siebenbürgischen Ständefürstentum entwickelte neue Selbstbewußtsein findet seinen Ausdruck in einer Rede, die der Sachsengraf Albert Huet 1591 vor dem siebenbürgischen Fürsten gehalten hat, der "Grundausführlichen Sermon von der Sachsen Ursprung, Leben, Handel und Wandel".

Sie war als Verteidigungsrede der sächsischen Privilegien konzipiert, die der ungarische Adel unter Hinweis auf die fremde Herkunft und den niederen Stand der deutschen Bauern und Handwerker in Frage gestellt hatte. Dem hielt Huet entgegen, diese seien von König Geisa "geladen und gebeten" und hätten "nach solcher Besitzung des Landes so lange gestritten und Krieg geführt, bis ihre Schwerter und Spieße zu Pflugeisen verwandelt worden". Als Bauern, Handwerker und Kaufleute hätten sie sich "ehrlich ernähret ... und zur Not dem König und dem Land einen dicken, fetten, guten und angenehmen Zins geben können", der weitaus größer sei, als jener der anderen Nationen. Zudem seien "die Sachsen das dritte Teil (=Stand) des Landes und gebrauchten sich einer freien Stimme in Erwählung des Fürstenund allen gemeinen Händeln". "Darum" - meint Huet selbstbewußt - "sind wir nun nicht mehr Fremdlinge, sondern bekräftigte Bürger und Einheimische des Landes".
 


5. Provinz des Habsburgerreiches

Aus dem Ringen zwischen Habsburgern und Osmanen ist am Ende des 17. Jahrhunderts - nach Abwehr der türkischen Belagerung von Wien (1683) und nach mehrjährigen Kämpfen unter Feldherren wie Herzog Karl von Lothringen, Markgraf Ludwig von Baden (dem "Türkenlouis") und Prinz Eugen von Savoyen ("dem edlen Ritter") - eine neue, abendländisch orientierte Großmacht in Mittel- und Südosteuropa hervorgegangen, die habsburgische Donaumonarchie.

Der Erwerb Siebenbürgens war dabei für die Habsburger von großer strategischer und politischer Bedeutung, wie einer Denkschrift des kaiserlichen Generals Caraffa zu entnehmen ist: "Das Fürstentum ist von der Natur zur Citadell angelegt, von welcher aus alles, was zwischen Donau, Mähren, dem schlesischen und polnischen Gebirge lieget, dominiert und im Zaum gehalten werden kann". Als Grundkraft und Zierde Siebenbürgens ("nervus ac decus Transilvaniae") wird dessen deutsche Bevölkerung bezeichnet, "diese redliche und wohlintentionierte Nation", zumal das Land sonst "dem Haus Österreich gegenüber von jeher aufsässig" gewesen sei.

Doch auch die Sachsen begegneten den Habsburgern mit einer gewissen Skepsis: Sie fürchteten sich vor der zügellosen Soldateska, vor neuen Abgaben und Steuern, vor dem gegenreformatorischen Eifer des Kaisers, sie wollten ihren in anderthalb Jahrhunderten ausgebauten Status eines dritten, das Schicksal des Landes mitbestimmenden Standes nicht gefährden. Der sog. Schusteraufstand in Kronstadt (1688) ist aus dieser antihabsburgischen Stimmung heraus ausgebrochen.

Die führenden Politiker der Siebenbürger Sachsen aber - so ihr Komes Valentin Frank (später mit dem Prädikat "von Frankenstein" geadelt) und ihr Provinzialnotar Johannes Zabanius (später "Sachs von Harteneck") wirkten für das deutsche Kaiserhaus und handelten, zusammen mit Vertretern der beiden anderen Stände, das sog. Leopoldinische Diplom von 1691 aus, das die geltende Landesverfassung und damit die Vorrechte der drei ständischen Nationen und die Religionsfreiheit bestätigte. Dieses Diplom blieb bis 1848 sozusagen das Grundgesetz von Siebenbürgen. Der Friede von Karlowitz (1699) bestätigte die habsburgischen Neuerwerbungen. Siebenbürgen wurde aus dem türkisch-balkanischen Machtbereich entlassen und gehörte nunmehr wieder zu Mitteleuropa.

Es folgte die stufenweise Eingliederung in den Gesamtkomplex der habsburgischen Länder, im Sinne des vereinheitlichenden Absolutismus jener Zeit. Gegen den Partikularismus der Stände, die eifersüchtig auf Wahrung ihrer Privilegien achteten, setzte sich der Zentralismus des Wiener Hofes durch.

Die Siebenbürger Sachsen mußten dabei an mehreren Fronten kämpfen:

Das Siebenbürger Deutschtum muß also einerseits den schweren Weg von der ständischen Nation, die weitgehend ihr Schicksal selbst bestimmt hatte, zur nationalen Minderheit beschreiten; andererseits aber wird es auch gestärkt, weil es wieder in enge Verbindung zum Reich treten kann. Zudem garantiert die Eingliederung in ein gut organisiertes Staatswesen für lange Zeit Frieden und geordnete Verhältnisse, so daß sich die wirtschaftliche Lage stabilisieren kann.

In dieser Zeit des Übergangs wächst Johannes Zabanius Sachs von Harteneck (1664-1703) zur genialen politischen Persönlichkeit der Siebenbürer Sachsen heran. Obwohl er als Kind im slowakischen Preschau unter der habsburgischen Gegenreformation gelitten hat (sein Vater mußte nach Hermannstadt fliehen, wo er später Stadtpfarrer wurde), setzt Zabanius früh und eindeutig auf die kaiserliche Karte, von der er nicht nur den Wiederanschluß Siebenbürgens an das Abendland, sondern auch eine Verbesserung der staatspolitischen Stellung der Sachsen unter einem - wie er formuliert - "angestammten Herrscherhaus" erwartet. Er sieht in diesem einen natürlichen Verbündeten gegen die Arroganz, die Ansprüche und die Privilegien des ungarischen Adels. Den bereits im 16. Jahrhundert angemeldeten Anspruch auf Haus- und Grundbesitzerwerb in sächsischen Städten, der mit der Weigerung verbunden war, sich an den städtischen Abgaben zu beteiligen (da Adlige keine Steuern entrichteten) empfindet er als Gefahr für Recht und Gut seiner Mitbürger. Mit Argumenten, die sich an jene von Albert Huet anlehnen, weist er die Anmaßungen zurück, geht aber weiter und fordert in einem Steuerreform-Entwurf die gerechtere Verteilung der Lasten auf alle Bewohner des Landes, den Adel nicht ausgenommen, also Steuergleichheit. Damit ist er seiner Zeit weit voraus und das rächt sich: Er fällt einem Intrigenspiel zum Opfer und wird 1703 hingerichtet.

"Fidem genusque servabo" - ich diene meinem Glauben und meinem Volk - ist der Wahlspruch jenes Siebenbürger Sachsen, der es in der Hierarchie des österreichischen Staates am weitesten gebracht hat: Samuel von Brukenthal. Ihm ist es gelungen, unter einer "allerkatholischen Majestät" wie Maria Theresia (1740-1780) und in einer Zeit katholischen Proselytentums, des Glaubenswechsels aus Karrieregründen, Gouverneur von Siebenbürgen (1774-1787) zu werden, ohne sich selbst zu verleugnen. Er verbindet selbstbewußt und geschmeidig den treuen Dienst für das Herrscherhaus mit der Interessenvertretung seiner Mitbürger. Er schützt deren lutherische Volkskirche, wehrt Angriffe auf ihre privilegierte Rechtsstellung ab und versucht, sie vor Überfremdung zu bewahren.

In seiner Argumentation gegen die Gewährung des Bürgerrechts auf Sachsenboden an ungarische Adlige oder rumänische Untertanen preist Brukenthal die Rechtslgleichheit und das Gemeinschaftsbewußtsein der Mitglieder der Sächsischen Nationsuniversität und bündelt die Komponeneten des damaligen Selbstverständnisses der Siebenbürger Sachsen in den Sätzen: "Kein Magnat oder Edelmann ist in der Sächischen Nation frei, alle zahlen nach ihrer Habschaft, nach Grund- und Bodenbesitz und allem, was sie haben. Sie tragen die gemeinen Lasten gemeinschaftlich, stellen ihren Anteil an der Kriegsmannschaft. Kein Einzelner darf die Gerechtigkeitspflege ausüben, nur gewählte Communitäten, die sie vertreten und das ganze Volk vorstellen". Er weist seine Kaiserin auf das Deutschtum ihrer Untertanen hin , die sich "seit sie aus ihrem Vaterlande, den deutschen Provinzen berufen worden, niemals vermischt" hätten (das hat mir übrigens noch meine Großmutter seit der Pubertät eingehämmert: "Vermisch Dich nicht mit anderen, heirate eine Sächsin!"). Schließlich schildert Brukenthal der Kaiserin die drohende Gefahr: "Anstatt ein einzelnes bestimmtes Individuum zu sein, würde er das Gemisch von vielen werden, und, ohne die Tugend des Volkes, von dem er abstammt zu besitzen, würde er seine Fehler und die Gebrechen aller an sich haben, mit denen er vermengt sein würde" (das klingt für unsere Ohren schon fast rassistisch, wurde aber unter anderen Voraussetzungen, zu einer anderen Zeit, nämlich im 18. Jahrhundert geschrieben).

Mit seinen Reformen, die eigentlich einen modernen Einheitsstaat mit einer zusammenwachsenden "natio austriaca" gleichberechtigter Bürger schaffen wollte, hatte Kaiser Josef II. (1780-1790) eine Lawine losgetreten, die dem Vielvölkerstaat zum Verhängnis werden sollte: Er wandte sich "an meine Völker" und wollte aus ihnen ein Volk machen; diese ordneten sich aber nicht einer gemeinsamen Staatsidee unter, sondern entwickelten ein eigenes Nationalbewußtsein. Der Nationalismus wurde zum beherrschenden Thema der folgenden Jahrhunderte.

Josefs Maßnahmen, die den ständischen Partikularismus in Siebenbürgen beseitigen wollten, trafen vor allem jenen der Siebenbürger Sachsen. Überzeugt davon, daß die "Difficultäten zwischen den Nationen nicht aufhören, wenn nicht alle Siebenbürger werden" (womit er bis heute Recht behalten hat), setzte Josef das Leopoldinische Diplom außer Kraft. Er löste die Sächsische Nationsuniversität auf und öffnete mitd em Konzivilitätsreskript Schleusen: Ungarn und Rumänen konnten sich nun auf Sachsenboden niederlassen und wurden "in allen Rechten gleichgehalten", Garantien für die Fortdauer einer Gruppe, die nur 10% der Landesbevölkerung ausmachte, wurden aber nicht gegeben. Josef II. widerrief zwar, wie bekannt, seine "Revolution von oben", ihre Wirkungen konnten jedoch nicht einfach rückgängig gemacht werden. Den Siebenbürger Sachsen zeichneten sie die Zukunft vor: die Existenz als nationale Minderheit unter dem Druck eines fremden Nationalismus - des ungarischen im 19. und des rumänischen im 20. Jahrhundert. Sie waren nicht mehr eine der drei tragenden Säulen der ständestaatlichen Verfassung, ihre mittelalterlichen Privilegien waren auf Dauer nicht zu halten. Ihre Existenzberechtigung leiteten sie zunehmend aus der Wirtschaftskraft, aus einem wachsenden deutschen Selbstbewußtsein und vor allem aus kulturellen Leistungen ab.

Auf Brukenthal und Josef II. sowie auf deren Zeit folgten die sog. "stillen Jahre". Eine "sächsische Gewohnheitsaristokratie", vom Metternichschen System gefördert, stellte sich einer geistigen und wirtschaftlichen Erneuereung in den Weg. Erst im Vormärz lockerten sich diese verkrusteten Strukturen. Sparkassen wurden gegründet, die dem Kapitalmangel in Gewerbe und Handel behelfen wollten. Landwirtschafts- und Gewerbevereine ermöglichten die Einführung neuer Technologien. Im wissenschaftlichen Bereich schuf der 1840 gegründete Verein für siebenbürgische Landeskunde den Rahmen für intensivere Forschungen. Er stand "jeder Nation und jedem Stand" offen - ein Novum. Wie in ihrer damals entstandenen Volkshymne, die Siebenbürgen als "Land des Segens" pries, um dessen Söhne sich "der Eintracht Band" schlingen solle, versuchten die Sachsen sich in einer nationalistisch geprägten Zeit als ausgleichendes Element im nun ausbrechenden ungarisch-rumänischen Konflikt zu profilieren.

Während der Revolution von 1848/49 sind solche auf Ausgleich pochende Stimmen nicht gefragt. Ihr profiliertester Wortführer, der Pfarrer Stephan Ludwig Roth, wird von ungarischen Revolutionären hingerichtet, nicht zuletzt weil er darauf hingewirkt hat, daß die Sächsische Nationsuniversität am 3. April 1848 die volle Gleichberechtigung der auf ihrem Gebiet wohnenden Rumänen beschloß.

Hauptthema war nun die Vereinigung Siebenbürgens mit dem von Habsburg abgefallenen Ungarn des Revolutionsführers Lajos Kossuth. Ihr widersetzten sich die Siebenbürger Sachsen und die Rumänen. Beide orientierten sich nun auf ein Staatsvolk, das außerhalb der österreichischen oder ungarischen Grenzen lag: Die Rumänen denken an die Vereinigung Siebenbürgens mit der Moldau und der Walachei zu einem rumänischen Staat, die Sachsen aber, vor allem ihre Jugendlichen, schwärmen für die Frankfurter Nationalversammlung. Ihr schreiben sie: "Alle Welt ist deutscher Kinder voll. Auch wir sind Sprößlinge dieser Wurzeln. Geographisch getrennt und auf der Oberfläche des Bodens ohne sichtbare Berührung mit dem Mutterlande leben wir doch durch die Presse, durch die Universitäten, durch Wanderungen unserer Gewerbsleute, durch Erinnerungen der Vergangenheit und Hoffnungen der Zukunft mit und durch Deutschland ... Wir sind stark, wenn Deutschland es ist ... Wir wollen sein und bleiben, was wir immer gewesen sind, ein ehrlich deutsches Volk und auch ehrliche treue Bürger desjenigen Staates, dem wir angehören".

Dieses Bekenntnis zum Deutschtum, verbunden mit dem Bekenntnis zu dem Staat, in dem sie leben, beherrscht die nächsten hundert Jahre der siebenbürgisch-sächsischen Geschichte. Es hilft zunächst, die Folgen des österreichisch-ungarischen Ausgleichs (1867) zu tragen: die Eingliederung Siebenbürgens in den ungarischen Teil der nunmehrigen Doppelmonarchie, den weitgehenden Verlust der politischen Mitsprache und die plötzliche Realität, eine Minderheit zu sein, deren Vertretung, die Nationsuniversität, 1876 aufgelöst wird, den wachsenden Magyarisierungsdruck, die Enttäuschung über das habsburgische Herrscherhaus. Das Bismarckreich von 1871 zieht die Sachsen in seinen Bann und wird von ihnen idealisiert.

An die Stelle der aufgelösten Nationsuniversität tritt die Volkskirche als Refugium der eigenen Identität. Ihr "Sachsenbischof" wird zur Integrationsfigur und anerkannten geistlichen wie weltlichen Autorität. Kirchenführer wie die Bischöfe Teutsch (1817-1893) und sein Sohn Friedrich (1852-1933) schaffen innerhalb der Kirche Nischen, in denen der Magyarisierung widerstanden werden kann. Die evangelisch-lutherische Kirche wird zur Kirche der Deutschen in Siebenbürgen schlechthin: Hier wird weiterhin deutsch gepredigt, das konfessionelle und damit dem staatlichen Zugriff weitgehend entzogene Schulwesen wird ausgebaut, die deutsche Unterrichtssprache kann beibehalten werden. Als Ersatz für den verlorenen politischen Status bieten die beiden Teutsch mit ihrer vierbändigen "Geschichte der Siebenbürger Sachsen für das sächsische Volk" einen zum Teil verherrlichenden Rückblick auf die glorreiche Vergangenheit und stärken damit das Selbstbewußtsein ihrer Landsleute. Das ausgeprägte Geschichtsbewußtsein, das die Siebenbürger Sachsen bis heute kennzeichnet, geht auf ihr Wirken zurück. Im Unterschied zu anderen Bevölkerungsgruppen aus Transsylvanien, deren Elite in der ungarischen Politik und Kultur aufgeht, widerstehen die Siebenbürger Sachsen der Magyarisierung.
 


6. Teil des Königreiches Großrumänien

Als der österreichisch-ungarische Vielvölkerstaat als Folge des Ersten Weltkrieges in mehrere Nationalstaaten zerfiel, wobei Siebenbürgen dem altrumänischen Königreich angeschlossen wurde, fiel es den Siebenbürger Sachsen nicht besonders schwer, dieser Entwicklung zuzustimmen, zumal die Rumänen am 1. Dezember 1918 in Karlsburg "die volle nationale Freiheit für die mitwohnenden Völker" zugesagt hatten. Der Vertrag von Trianon (1920) trug dieser Zustimmung Rechnung und sanktionierte die Vereinigung Siebenbürgens mit Rumänien. Auch der Minderheitenschutz (Gleichberechtigung, kirchliche und kulturelle Autonomie, politische Repräsentation, Gebrauch der Muttersprache und eigenes Schulwesen) wurden vertraglich abgesichert.

In der Praxis wurden diese Zusagen nie widerrufen, aber auch fast gar nicht angewandt. Die neue Verfassung von 1923 beachtete sie kaum, die Agrarreform traf vor allem die sächsischen Körperschaften: Die Kirche verlor etwa 55% ihres Grundbesitzes, die Gemeinden über 50% der Gemeinerde, die Stiftung "Sächsische Nationsuniversität", die nach 1876, der Auflösung der gleichnamigen Institution, den sächsischen Gemeinbesitz verwaltet und die Erträge vorrangig für das deutschsprachige Schulwesen zur Verfügung gestellt hatte, verlor große Teile ihres Grundbesitzes. Schulgesetze bedrohten das eigenständige Unterrichtswesen, kleinliche Schikanen der Behörden gesellten sich dazu; die neue, vor allem aus dem rumänischen Altreich rekrutierte und sich am französischen Zentralstaat orientierende Führungsschicht brachte für die nationale Frage kein Verständnis auf.

Die Politiker der rund 250 000 Siebenbürger Sachsen wirkten deshalb für den Zusammenschluß mit den anderen deutschen Siedlergemeinschaften des Landes (den Banater Schwaben, den Bukowina- und Bessarabiendeutschen u.a., zusammen fast 800 000 Bürger) zum Verband der Deutschen in Rumänien. Zugleich wurden sie in der internationalen Minderheitenbewegung aktiv. Wesentliche Verbesserungen konnten jedoch nicht durchgesetzt werden und die Weltwirtschaftskrise der dreißiger Jahre vergrößerte die allgemeine Unzufriedenheit.

So konnten auch unter den im Grunde liberal-konservativ eingestellten Siebenbürger Sachsen radikal-nationale Bewegungen Fuß fassen, die nach 1933 zunehmend in den Sog der nationalsozialistischen Volkstumspolitik Hitlers gerieten. Das wirkte sich verheerend aus. Der vermeintliche nationale Höhenflug in der Zeit des Nationalsozialismus sollte das Ende eines geschichtlich gewachsenen Eigenlebens einläuten. De Siebenbürger Sachsen wurden in eine Globalstrategie einbezogen, die die "Deutsche Volksgruppe in Rumänien" als Hebel benutzte, um das Land dem deutschen Einflußbereich einzuverleiben. Dem "sächsischen" Selbstverständnis wurde "deutsches" Sendungsbewußtsein aufgepfropft, die alte politische Klasse entmachtet, gleichgeschaltet oder durch Personen ersetzt, die von reichsdeutschen Parteistellen gelenkt wurden. Die Schulen wurden der kirchlichen Obhut entzogen, die Kirchenführung ausgewechselt. Der sog. 2. Wiener Schiedsspruch, unter maßgeblicher Beteiligung der deutschen Reichsregierung zustandegekommen, riß die Siebenbürger Sachsen erstmals in ihrer Geschichte politisch-territorial auseinander: Nordsiebenbürgen wurde Ungarn zugesprochen, Südsiebenbürgen verblieb bei Rumänien. Immer offener mischte sich die deutsche Reichsführung in die Angelegenheiten der Volksgruppe ein, bis hin zu einem zwischenstaatlichen Abkommen mit Rumänien, das den Kriegsdienst rumänischer Staatsbürger deutscher Herkunft in der Wehrmacht bzw. in der Waffen-SS vorsah (1943). So kam es, daß die Siebenbürger Sachsen während des II. Weltkrieges in drei Heeren dienten, die älteren Südsiebenbürger im rumänischen, die jüngeren im deutschen, die älteren Nordsiebenbürger im ungarischen, die jüngeren im deutschen. In allen drei wurden sie Opfer eines sinnlosen und verbrecherischen Krieges, oft, leider, auch Täter.

Das Ergebnis dieses Krieges ist bekannt. Am 23. August 1944 schloß Rumänien im Angesicht der vormarschierenden Sowjetarmee einen Waffenstillstand ab und erklärte kurz danach seinem bisherigen Verbündeten den Krieg. In Nordsiebenbürgen erkannte der deutsche General Artur Phleps, ein Siebenbürger Sachse, daß die Situation aussichtslos und für seine Landsleute gefährlich war; er ordnete die Evakuierung der Deutschen aus dem Nösnerland an. In Trecks zogen sie nach Österreich, viele sind später nach Nordrhein-Westfalen übersiedelt, wo sie heute noch leben. In Südsiebenbürgen konnte ein ähnlicher Plan nicht mehr durchgeführt werden. Anfang September 1944 besetzten sowjetische Truppen Hermannstadt.
 


7. Unter kommunistischer Herrschaft. Ausklang einer jahrhundertealten Geschichte

Unter dem Druck der sowjetischen Truppen erfolgte die stufenweise Machtübernahme durch die Kommunisten in Rumänien. Im März 1945 wurde eine kommunistische Regierung eingesetzt, im Dezember 1947 mußte König Michael von Hohenzollern das Land verlassen. Roter Terror überzog das Land: Bürgerliche Politiker und Intellektuelle wurden interniert, politische Parteien verboten, die Wirtschaft verstaatlicht, die konfessionellen und privaten Schulen aufgelöst, die Sozialisierung der Landwirtschaft eingeleitet.

Die Deutschen des Landes wurden - obwohl sie kaum Schuld am Kriegsgeschehen traf - in eine Art nationale Sippenhaft genommen. Im Januar 1945 erfolgte die Deportation der arbeitsfähigen Männer und Frauen zum Wiederaufbau in die Sowjetunion, unter ihnen etwa 30 000 Siebenbürger Sachsen. Sie wurden durch Hunger, Kälte und Seuchen dezimiert, etwa ein Drittel starb eines elenden Todes; die Überlebenden schufteten z. T. bis 1952 in den Kohlebecken Rußlands, und der Rücktransport eines guten Teils erfolgte nicht in die Heimat, sondern in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands und wurden so für Jahre und Jahrzehnte von ihren Familien getrennt.

In Siebenbürgen blieben die Sachsen jahrelang politisch rechtlos und waren als "Hitleristen" der behördlichen Willkür ausgesetzt. Durch die Agrarreform von 1945 wurden etwa 60 000 sächsische Bauern enteignet. Sie mußten ihre Höfe verlassen, die ihnen erst 1956 - inzwischen völlig verwahrlost - zurückgegeben wurden. In den Städten wurden nicht nur die Großbetriebe und Banken verstaatlicht, sondern auch die kleinen Handwerker und Kaufleute enteignet, ihre Häuser wechselten den Besitzer. Vom Genuß der 1945 zugesagten Minderheitenrechte wurden sie ausdrücklich ausgeschlossen, auch das Wahlrecht wurde ihnen aberkannt. Nur die in anderen Ländern Osteuropas vorgenommene Vertreibung und Racheakte des Staatsvolks, mit dem sie jahrhundertelang friedlich zusammengelebt hatte, blieben den Siebenbürger Sachsen erspart.

Die evangelische Kirche durfte fortbestehen; sie blieb in den schweren Jahren der kommunistischen Diktatur die halbwegs intakte Einrichtung der Siebenbürger Sachsen, ihr letztes Refugium. Ab 1949 wurden auch die Maßnahmen gegen die Deutschen allmählich gelockert. Staatliche deutsche Schulen, eine deutsche Zeitung, ein Theater wurden zugelassen. 1956 wurde ihnen der Minderheitenstatus zuerkannt und die Bauernhäuser oder Wohnungen zurückerstattet.

Trotzdem erfolgte eine radikale Veränderung der sozio-ökonomischen Schichtung: Bis 1945 waren etwa 85% der Rumäniendeutschen als Selbständige tätig, darunter 70% als Bauern. Nach knapp einem Jahrzehnt, 1956, wies die erste Volks- und Berufszählung im kommunistischen Rumänien nur noch 22% in der Landwirtschaft tätige Deutsche aus, die nun in den neuen, unrentablen LPG arbeiteten. Viele wurden zu Industriearbeitern, unverhältnismäßig hoch ist die Zahl deutscher Hochschulabsolventen. Viele nun besitzlose Eltern opferten sich auf, um ihren Kindern ein Studium zu ermöglichen. Doch auch diese einzige Mitgift, die sie geben konnten, erwies sich als zwiespältig, denn gerade Intellektuelle wurden im Kommunismus besonders verfolgt. Ein Hinweis auf den Schriftstellerprozeß oder auf die Verurteilung deutsche Studenten Mitte der fünfziger Jahre kann das belegen.

Enteignung und Industrialisierung haben die Bindung an den heimatlichen Boden zunehmend gelockert und das Verhältnis zum rumänischen Staat nachhaltig zerrüttet, allerdings nicht jenes zum rumänischen Volk, das sich in all den Jahren weitgehend tolerant und korrekt verhalten hat. Versuche des kommunistischen Staates, wieder Vertrauen zu schaffen, blieben fruchtlos. So gab Nicolae Ceausescu in seiner "Reformphase" der sechziger Jahre frühere Fehler offen zu und ließ einen Rat der Werktätigen deutscher Nationalität gründen, der die Minderheit vertreten sollte. Die spätere Minderheitenpolitik des Diktators bestätigte aber das Mißtrauen, das man diesen Versuchen entgegenbrachte. Er sprach bald offen davon, daß er eine einheitliche rumänische, überdies sozialistische Nation zu schaffen gedenke. Der Gebrauch deutscher Ortsnamen wurde verboten, die geschichtlichen Leistungen weitgehend verschwiegen. Ein Gesetz über den Schutz nationalen Kulturguts proklamierte ein Obereigentum des Staates über jeglichen Besitz, private Bücher oder Möbel nicht ausgenommen. Die immer unerträglicher werdende Diktatur mit ihrem Büttel- und Spitzelapparat verstärkte die Sehnsucht nach Freiheit. Und auch das Streben nach wirtschaftlicher Verwirklichung ist legitim.

All diese Faktoren erklären den Wunsch der meisten Siebenbürger Sachsen, ihre Heimat zu verlassen. Zunächst ging es um die Zusammenführung der im Krieg und in der unmittelbaren Nachkriegszeit auseinandergerissenen Familien. Wehrmachtsangehörige, die nach dem Krieg nicht mehr zurückkehren konnten, in die Sowjetunion Deportierte, die in Frankfurt an der Oder freigelassen wurden, suchten ihre Angehörigen. Sieht man von der einmaligen Aktion des Roten Kreuzes im Jahr 1951 ab, dank der rund tausend Rumäniendeutsche nach Deutschland gelangten konnten, erlaubte das kommunistische Regime erst ab 1958 einer nennenswerten Anzahl Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben die Ausreise. Sie zogen ihrerseits Angehörige nach. Verwandtenbesuche - nach Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Rumänien möglich - verstärkten die Sogwirkung.

Für die Familienzusammenführung entwickelte sich ein "geregeltes Verfahren", in dem materielle Interessen des rumänischen Staates eine nicht unbedeutende Rolle spielten. Eine Beschleunigung der Ausreise, die aber immer noch mit vielerlei Schikanen verbunden war, brachte die im Januar 1978 zwischen Bundeskanzler Schmidt und dem rumänischen Diktator abgeschlossene Vereinbarung über die erweiterte Familienzusammenführung, die jährlich etwa 11 000 Rumäniendeutschen die Aussiedlung ermöglichte. Die Zahl der Anträge wuchs beständig, ungeachtet der als erniedrigend empfundenen Festsetzung eines Entgelts für die Ausbildungskosten des rumänischen Staates, die man als "Kopfgeld" und "Sklavenhandel" bezeichnete (ich habe mir damals ausgerechnet, daß ein Kilo Konrad Gündisch etwa 110 Mark kostet).

Bis zum Umbruch in Rumänien im Dezember 1989 sind auf diese Weise insgesamt 242 326 Deutsche aus Rumänien in die Bundesrepublik gekommen, davon etwa die Hälfte Siebenbürger Sachsen. Schon während der letzten Jahre vereinsamten die Zurückgebliebenen. Verwandte, Freunde, Nachbarn fehlten, Kindergärten und Schulen mußten wegen fehlender Schüler geschlossen werden. Nur noch 96 000 Siebenbürger Sachsen erlebten in Rumänien den Sturz des Diktators. Als danach die Grenzen geöffnet wurden, gab es kein Halten mehr. In kürzester Zeit schrumpfte die Zahl der in der Heimat verbliebenen Sachsen auf etwa 25 000. Sie leben verstreut in 266 Gemeinden, darunter 67 mit 20-50 und 64 mit weniger als 20 evangelischen Gemeindemitgliedern. Zusammenhalt bietet neben der Kirche das Ende 1989 gegründete Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien, das auch im neuen rumänischen Parlament vertreten ist und - mit Unterstützung durch die deutsche Regierung - zahlreiche Maßnahmen zur Stabilisierung der deutschen Bevölkerung des Landes in die Wege geleitet hat, im wirtschaftlichem wie im kulturellen Bereich, besonders im deutschen Schulwesen. Jedoch, die Jugend hat das Land weitgehend verlassen, aktiv sind in Siebenbürgen die 55-70jährigen. Ein Finis Saxoniae ist abzusehen.

Die Aussiedler streben in Deutschland nach Integration. Sie wollen, wie sie es ausdrücken, als "Deutsche unter Deutschen" leben. Die relativ gute Kenntnis der deutschen Sprache und die gute Berufsausbildung ebnen ihnen diesen Weg, die eingangs angesprochenen Identitätsfragen sind marginal. In kurzer Zeit werden sie zu - oft recht erfolgreichen - deutschen Staatsbürgern. Die Sehnsucht nach der alten Geborgenheit in einer vertrauten und übersichtlichen Gemeinschaft führt die vornehmlich älteren Siebenbürger Sachsen in landsmannschaftlichen, kulturellen oder Heimatortsvereinen zusammen, die Jüngeren passen sich im Alltag und in der Aussprache schnell an und sind von ihren Mitbürgern nicht mehr zu unterscheiden. Für sie ist bestenfalls das Interesse an der Herkunft, die Suche nach den Wurzeln, ein Bindeglied zur Heimat der Väter. Die Integration erfolgt dabei im Wege der Identifikation mit der eigenen Vergangenheit, wie das fortbestehende Interesse an Geschichte und Kultur des Herkunftsgebietes zeigt, das sich in der Abnahme einschlägiger Geschichtswerke oder in eigenen Schul- oder Hochschularbeiten mit siebenbürgischer Thematik artikuliert. Ob auf diese Weise die Geschichte der Siebenbürger Sachsen weitergeht? Sie wird wohl ein Kapitel im Buch der gesamtdeutschen Geschichte bleiben, mit Stichworten wie "Wehrkirchen", "Mittler zwischen Ost und West", "Freiheitsliebe" oder "gering an Zahl, nie Staatsvolk, trotzdem unter wechselnden Regierungen über fast neun Jahrhunderte die Identität bewahrt".

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Fußnote 1
Péter Eszterházy: Donau abwärts. Roman. Aus dem Ungarischen von Hans Skirecki. Salzburg, Wien 1993, S. 71-72.

Fußnote 2
Kurt Horedt: Das frühmittelalterliche Siebenbürgen. Ein Überbllick. Thaur/Innsbruck 1988, S. 15.

Fußnote 3
Horedt: a. a. O., S. 83-85, Zitat S. 84.

Fußnote 4
Diplomata Hungariae Antiquissima, vol. I. Budapest 1992, Nr. 73, S. 217f.

Fußnote 5
De institutione morum ad Emericum ducem, ediert von Györffy György: Wirtschaftund Gesellschaft der Ungarn um die Jahrtausendwende. Wien, Köln, Graz 1983, Zitat S. 259. Deutsche Übersetzung aus: Die Donauschwaben. Deutsche Siedlung in Südosteuropa. Ausstellungskatalog, bearbeitet von Immo Eberl u. a. Sigmaringen 1989, S. 66.

Fußnote 6
"Hospites cuiuscumque nacionis secundum libertatem ab inicio eis concessam teneantur." Facsimile und Edition von ÉRSZEGI Géza: Az aranybulla, (Budapest 1990), Zitat S. 31.

Fußnote 7
Er wurde in der Literatur bisher als Hezelo von Merkstein bezeichnet, vgl. Karl Kurt KLEIN: Anselm von Braz und Hezelo von Merkstein: die ersten Siebenbürger Sachsen. In: Südostdeutsche Vierteljahresblätter 14 (1965), S. 161-168 (Nachdruck in K. K. KLEIN: Saxonica Septemcastrensia, Marburg 1971, S. 160-167). Walter SCHULLER: ... ein gewisser Hezelo - Miszelle eines Außenstehenden zu einer kleinen Namenskorrektur. In: Zeitschrift für Siebenbürgische Landeskunde 17 (1994), S. 67, hat kürzlich darauf hingewiesen, daß aufgrund der "Annales Rodenses" nur die Herkunftsbezeichnung "von Angelsdorf" zulässig ist. Jüngst hat Harald ZIMMERMANN: Die deutsche Südostsiedlung im Mittelalter. In: Günther SCHÖDL (Hg.): Land an der Donau [Reihe: deutsche Geschichte im Osten Europas]. Berlin 1995, S. 32, den Namen Hetzelo von Ritzerfeld bei Merkstein in Umlauf gebracht.

Fußnote 8
Harald ZIMMERMANN: 850 Jahre Siebenbürger Sachsen. In: Zeitschrift für Siebenbürgische Landeskunde 15 (1992), S. 1-10.

Fußnote 9
Kurt HOREDT: Siebenbürgen im Frühmittelalter, S. 159, registriert insgesamt fünf Etappen der Inbesitznahme Siebenbürgens durch Ungarn: "um 900 Linie des Kleinen Somesch, um 1000 Miereschlinie, um 1100 Linie der Großen Kokel, um 1150 Altlinie und schließlich um 1200 Erreichung der Karpatengrenze." Die Ansiedlung der Siebenbürger Sachsen erfolgte demnach beginnend mit der dritten, vor allem aber in den beiden letzten Etappen.
 



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Für Hinweise auf Rechtschreibefehler möchte ich mich bei Georg Schuller aus Edmonton, Canada, recht herzlich bedanken. Bei rumänischen Namen sind noch reichlich Fehler vorhanden, weil der Konverter mit den rumänischen Sonderzeichen nicht zurecht kommt.
Über Korrekturhinweise würde ich mich nach wie vor freuen!

 
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Dokument: ../geschi/siebsach.htm, zuletzt editiert von Dirk Beckesch am 20.02.01