HZ Nr. 1555/ 30.12.1997

Die Einkommenssteuer kommt

Der Hausverkauf wird steuerfrei, ebenso Erbschaften und Spenden

Für Freiberufliche (Handwerker, Künstler, Landwirte, Vermieter) und Leute mit einem Zweitjob wird ab dem 1. Januar die Einkommenssteuer eingeführt. Das verfügte die Regierung durch einen am 21. Dezember verabschiedeten Dringlichkeitserlaß, dem bis Jahresende die Anwendungsbestimmungen nachgereicht werden sollen.

Laut einem Kommentar der Zeitung Adevarul wird der Privatier im Januar eine Einkommensschätzung für das kommende Jahr abgeben und trimestriell seine Steuern abführen. Falls das geschätzte Einkommen vom tatsächlichen um mehr als 15 Prozent abweicht, muß der Betroffene das vom Finanzamt feststellen lassen, damit seine Steuer entsprechend angepaßt wird.

Das neue System wird von einem Fachmann des Finanzministeriums gegenüber der Bukarester Zeitung als "relativ einfach" bezeichnet. Es soll die auf frühestens 1999 verlegte Steuerreform in Rumänien vorbereiten. Die Steuer für die Zusatzeinkommen wird allgemein herabgesetzt, und zwar merklich reduziert (von 60 auf 40 Prozent) wird sie für den Zweitjob und beim Mietzins (von 40 auf 15 Prozent). Steuerfrei werden eine Reihe von Einkommen bzw. Personengruppen. So wird der Immobilienverkauf steuerfrei, ebenso Erbschaften und Spenden. Die Pensionen, Stipendien, die Sozialhilfe und das Kindergeld werden nicht besteuert, ebenso die Gewinne aus der staatlichen Lotterie. Noch zehn Jahre steuerfrei sind die Gewinne aus dem ländlichen Tourismus. Keine Steuern bezahlen müssen Kriegsveteranen bzw. ihre Witwen sowie Männer ab 70 und Frauen ab 65 Jahren, ebenso Invalide.

 

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Dokument: ../hz/1555_1.htm, letzte Änderung 29.01.97, Autor: Michael Kothen