Bildname

               Die Vorgeschichte meiner Uhrahnen *      
     Es begann alles zu der zeit als Gheisa der 2 König von Ungarn war (1141-1161.Dieser berief aus Deutschland viele Tausende von Ansiedlern nach Ungarn, damit sie helfen möchten, die Bevölkerung des Landes zu mehren, Gewerbsfleiß, Wohlstand und Bildung zu heben, die rechte der Krone gegen Unbotmäßig Grosse zu wahren und die Landesgrenzen gegen auswärtige Feinde zu verteidigen.       
      Ein Teil der Einwanderer besiedelte am fuße der hohen Tatra die „ Zips die anderen zogen in das Südliche Siebenbürgen. Das war damals noch eine von Petschenegen und Kumanen durchstreifte Öde, reich nur an Wald und Wild, von Pflug und Spaten unberührt, ein unsicheres Besitztum der Ungarischen Krone. Hier besiedelten sie den weiten landstrich von „ Broos bis Draas ( de la Orastie pina la Drauseni) vom Marosch (Muresch) und der großen Kockel bis zum Altfluss (riul Olt). Gleichzeitig mit dieser großen Ansiedlung, wenn nicht schon vor der Zeit Gheisa des 2erhielt im Nordosten Siebenbürgens der Nösnergau seine Deutsche Bevölkerung, wogegen die Besiedlung des Burzenlandes erst 1211 erfolgte.          In jenem Landstrich zwischen Draas und Broos Bildeten sich mehrere „Stühle oder „Gaue: Hermannstadt, Leschkirch, Schenk,Reps, Schäßburg, Mühlbach, Broos, Reußmarkt, Mediasch und Schelk.
         
                                                      Die Ergräfen


         Die Wurzel des Erbgräfentums reicht bis in die ansiedlungzeit zurück. Der Name Graf oder Gräf bezeichnet hier zunächst nicht einen Stand, sondern ein Amt,
eine Würde. Bei der Ansiedlung muste der König seine Hoheitsrechte, vor allem die
oberste Richtergewalt einem Vertrauensmann übertragen, es war der von ihm ernannte Komes, zu deutsch Graf und bei uns Gräf. Er war Richter, befehligte das Aufgebot, sammelte die Abgaben ein, er war der einflußreichste Königsbeamte. Neben ihm stand der Volksbeamte, der Hann, von  geringerer Bedeutung.
Der Gräf hatte jedenfals bei der Ansiedlung ein entscheidendes Wort hineinzureden gehabt, bei Hattertstreitigkeiten ( Hattert= Feldbesitztuhm), auf den Versammlungen, in allen Rechtsfragen des Ortes kam auf ihn nicht wenig an.
Wir finden die Träger dieses Amtes wohl in allen Dorfgemeinden, aber ebenso in den gröseren Verwaltungsbezirken, von anfang an nicht nur mit dem Anrecht auf (in der Regel) zwei Drittel der Rechtsgefälle, sondern auch mit Vorrechten auf der gemeinen Mark, der Ausnutzung eines gröseren Acker- oder Wiesengrundes, im besitz von königlichen  Gefällen, häufig des Mühlrechts u. dgl., kaum jemals rechtmäsig frei von Abgaben im stolzen Gräfenhaus wohnend . Eigentümlich aber ist, daß das Amt schon so früh erblich erscheint, das es unmöglichist, hier an Gewalt und Unrecht zu denken. Es muss vielmehr angenommen werden, es habe der König von  vorneherein in einzelnen Fällen das Amt erblich verliehen. In anderen mag es geschehen sein, das die Richterwürde durch Wahl auf Vater und Sohn übertragen wurde und Das dann der Enkel daraus einen Anspruch darauf ableitete.
         Tatsächlich erscheinen auf dem Sachsenboden schon seit dem 13. Jahrhundert
zahlreiche Grafenhöfe und Erbgräfen. Sie haben von vorneherein eine eigentümliche Doppelstellung. Vertrauensmänner des Königs, waren sie Angehörige des Sächsischen Volkes und fühlten sich verpflichtet, für beider Interessen zu sorgen.
Durch Tatkraft, überlegenes  Urteil, jedenfals auch kriegerische Eigenschaften hervorragend wurden ihre Dienste von beiden Seiten belohnt, vom König mit verleihung von Gütern auserhalb des Sachsenlandes, von der Seite des Volkes durch Übertragung der Führung in allen wichtigen Angelegenheiten und durch Überlassung größeren Besitzes auf der gemeinen Mark, wo durch neue Rodung der Erbgräf seinen Reichtum mehrte. Da lag nun allerdings die Gefahr nahe, solchen Besitz gleich zu achten dem Adelsbesitz auf Komitatsboden und damit dem Sachsenland selbst und dem Volk schweren Schaden zuzufügen, besonderes weil der ungarische Adel gern in diese Sächsischen aufsteigenden Geschlechter hineinheiratete und in der zweiten oder dritten Generation der Deutsche Ursprung vergessen wurde. (siehe unser Dorf , aber der Deutsche Ursprung wurde nie Verleugnet und es geschieht auch heute nicht.)
           Solche mächtigen Geschlechter, die die Erbgrafschaft in einzelnen Orten hatten und auf Adligem Boden reichbegütert waren oder die auch ohne jene Würde adligen Grundbesitz hatten, kennt die Sachsengeschichte viele. Zu denn bedeutendsten der Arpadenzeit gehören die Nachkommen Erwins von Kelling, Erbgrafen dieses Ortes, mit Besitzungen in Kuth, Ringelskirch, Weingartskirchen, Spring, Drascho, Benzenz und vielen anderen Orten; die Alard von Salzburg, zugleich
Erbgrafen hier seit 1222, mit Gütern in Ringelskirch, Weingartskirchen und anderswo; Graf Arnold von Pold, der durch Verleihung König Stephans des  5 das Dorf Klein Enyed im Albenser Komitat besaß, das nach Sächsischem Erbrecht 1292, da Arnold ohne Söhne gestorben, auf seine Tochter und deren Gatten Christian, Ludwigs Sohn überging; Graf Petrus Hennings sohn von Denndorf, der 1289 vom Grafen Ladislaus, Daras Sohn, Mukendorf und Schorpendorf um zwanzig Mark Silber kaufte; das Haus Hennings von Petersdorf im Unterwald u.a. Wie hoch diese Häuser steigen konnten, dafür legt das Weingartskirchner Gräfenhaus Zeugnis ab, das mit dem Kellinger verwandt war. Ganz im ungarischen Adel aufgegangen wurde ein Gereb de Vingard Palatin von Ungarn, ein anderer Bischof von Weißenburg  , ein dritter Ban von Kroatien. In mehr als einer der mächtigsten ungarischen Adelsfamilien findest du, wenn du ihrem Ursprung nachgehst, sächsisches Blut. Und viel gutes altsächsisches Besitztum ist auf solche weise in Ungarische Hände gekommen.                                                                  
                                                                           *aus dem Lehrbuch von 1898 nach G.D.Teutsch.
BildnameBildnameBildname
Startseite